Ab in den Urlaub
Damit die Reise nicht ins Wasser fällt Tipps für den Urlaub
Vor der Reise
Gut geplant ist halb gewonnen
Gut geplant ist halb gewonnen
„Von Risiken und Nebenwirkungen...“
Bei Fernreisen sollte eine Reiseapotheke nicht fehlen. (Foto: dpa)
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Dr. Thomas Mack betreibt mehrere Apotheken in Munderkingen, Ehingen und Rottenacker. Uns erzählt er, wie sich Urlauber medizinisch auf die Reise vorbereiten sollten.
Was gehört zu einer guten Urlaubsvorbereitung?
Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Besonderheiten des Reiselandes zu befassen. Vor allem, wenn es in exotische Länder geht. Dann sind gegebenenfalls Impfungen zu veranlassen.
Ist eine Reiseapotheke wichtig?
Nicht unbedingt. Wer Urlaub in Deutschland oder in den Nachbarländern macht, kann auf eine Reiseapotheke verzichten. Bei Fernreisen wird angeraten, Medikamente einzupacken: Schmerzmittel, Desinfektionsmittel, Sonnencreme und etwas gegen Magen-Darm-Erkrankungen sowie Erkältungen.
Wo erfahren Urlauber, welche Impfungen nötig sind?
Bei allen Reisemedizinern. Alle dem Zentrum für Reisemedizin angeschlossenen Mediziner bekommen jährlich ein aktuelles Handbuch der Reisemedizin. Hier sind alle vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen für jedes Land notiert. Bei Reisen in exotische Länder rate ich zu einer individuellen Beratung.
Was gehört zu einer guten Urlaubsvorbereitung?
Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Besonderheiten des Reiselandes zu befassen. Vor allem, wenn es in exotische Länder geht. Dann sind gegebenenfalls Impfungen zu veranlassen.
Ist eine Reiseapotheke wichtig?
Nicht unbedingt. Wer Urlaub in Deutschland oder in den Nachbarländern macht, kann auf eine Reiseapotheke verzichten. Bei Fernreisen wird angeraten, Medikamente einzupacken: Schmerzmittel, Desinfektionsmittel, Sonnencreme und etwas gegen Magen-Darm-Erkrankungen sowie Erkältungen.
Wo erfahren Urlauber, welche Impfungen nötig sind?
Bei allen Reisemedizinern. Alle dem Zentrum für Reisemedizin angeschlossenen Mediziner bekommen jährlich ein aktuelles Handbuch der Reisemedizin. Hier sind alle vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen für jedes Land notiert. Bei Reisen in exotische Länder rate ich zu einer individuellen Beratung.
Bei Fernreisen sollte eine Reiseapotheke nicht fehlen. (Foto: dpa)
„Über den Wolken...“
„Über den Wolken...“
Auf dem Flughafen
Endlich Urlaub: Mit dem Flugzeug der Sonne entgegen. (Foto: dpa)
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Nicht alles darf ins Handgepäck. Obwohl die Regelungen
den meisten bekannt sind, wandern an der Sicherheitskontrolle täglich diverse
Deos, Taschenmesser und Getränke in den Müll. Hier die wichtigsten Infos:
1. Bis auf wenige Ausnahmen (Babynahrung) gilt für Flüssigkeiten die magische Grenze von 100 Millilitern. Die Behälter müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel verstaut sein.
2. Giftige Stoffe, Feuerwerkskörper, Schlag- und Schussaffen sowie Imitationen von Waffen (auch Spielzeugpistolen für Kinder) sind verboten.
3. Das gilt auch für sämtliche Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden können: Taschenmesser, Rasierklingen, Nagelscheren, Nagelpfeilen und Stricknadeln, wenn diese länger als 6 cm sind.
Im Zweifelsfall ist es am besten, sich über die Bestimmungen zu informieren, die am Abflugort gelten.
Ausdrücklich erlaubt sind die folgenden Gegenstände:
1. Schlüssel, wichtige Medikamente, Pass und Flugticket.
2. Technische Geräte (Handys, Laptops, MP3-Player)
3. Wertgegenstände (Kameras, teurer Schmuck)
4. Es kann nie schaden, Ersatzkleidung im Handgepäck zu haben. Für den Fall, dass das Gepäck nicht ankommt.
Reisende in die USA sollten im Hinterkopf behalten: Die Mitnahme von Laptops und anderen elektronischen Geräten, die größer sind als Handys, ist seit März auf Direktflügen von zehn Flughäfen im Nahen Osten und in Nordafrika in die USA verboten. Die Geräte können aber im Frachtraum mitfliegen.
1. Bis auf wenige Ausnahmen (Babynahrung) gilt für Flüssigkeiten die magische Grenze von 100 Millilitern. Die Behälter müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel verstaut sein.
2. Giftige Stoffe, Feuerwerkskörper, Schlag- und Schussaffen sowie Imitationen von Waffen (auch Spielzeugpistolen für Kinder) sind verboten.
3. Das gilt auch für sämtliche Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden können: Taschenmesser, Rasierklingen, Nagelscheren, Nagelpfeilen und Stricknadeln, wenn diese länger als 6 cm sind.
Im Zweifelsfall ist es am besten, sich über die Bestimmungen zu informieren, die am Abflugort gelten.
Ausdrücklich erlaubt sind die folgenden Gegenstände:
1. Schlüssel, wichtige Medikamente, Pass und Flugticket.
2. Technische Geräte (Handys, Laptops, MP3-Player)
3. Wertgegenstände (Kameras, teurer Schmuck)
4. Es kann nie schaden, Ersatzkleidung im Handgepäck zu haben. Für den Fall, dass das Gepäck nicht ankommt.
Reisende in die USA sollten im Hinterkopf behalten: Die Mitnahme von Laptops und anderen elektronischen Geräten, die größer sind als Handys, ist seit März auf Direktflügen von zehn Flughäfen im Nahen Osten und in Nordafrika in die USA verboten. Die Geräte können aber im Frachtraum mitfliegen.
Endlich Urlaub: Mit dem Flugzeug der Sonne entgegen. (Foto: dpa)
„Der Außenminister sagt...“
„Der Außenminister sagt...“
Hinweise vom Auswärtigen Amt
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts gibt es aktuelle Reisewarnungen. (Foto: dpa)
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Reisewarnungen, Sicherheitshinweise, Zollvorschriften, medizinische Hinweise und Länder-Steckbriefe. Aktuelle Informationen zu diversen Fragen gibt es auf der Website des Auswärtigen Amtes. Die ist vor allem hilfreich, wenn exotische Reiseziele angesteuert werden.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts gibt es aktuelle Reisewarnungen. (Foto: dpa)
„Staus sind nur hinten doof, vorne geht's...“
„Staus sind nur hinten doof, vorne geht's...“
Verreisen mit dem Auto
Lange Autofahrten sind anstrengend. Vor allem im Stau. (Foto: dpa)
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Das Fahrzeug bis unter das Dach vollstopfen, zwei Flaschen
Cola einpacken und noch rasch tanken: Manche machen sich über die Autofahrt in
den Urlaub keine Gedanken. Dabei ist gerade bei langen Reisen gute Planung
unverzichtbar.
1. Strecke: Von Hamburg zum Badeort Rimini an der Adria sind es 1400 Kilometer. Für einen Autofahrer ist das eine zu lange Tagesstrecke. „Fahren ist körperliche Arbeit“, sagt der Verkehrssicherheitsexperte vom Auto Club Europa, Robert Bauer. Er rät zu folgender Daumenregel: Nicht mehr als acht Stunden Fahrt am Tag, einschließlich Pausen nicht mehr als zehn Stunden.
2. Ausrüstung: Nach vier Stunden im Autositz könnte die enge Jeans langsam kneifen. Auf langen Fahrten sollte Bequemlichkeit darum vor Ästhetik gehen. Und was gehört ins Auto? Neben dem Navigationsgerät bewährt sich eine klassische Straßenkarte oder ein Atlas – für den Fall, dass die elektrischen Helfer ausfallen.
3. Gepäck: Jacken und Taschen liegen auf einem Berg anderer Sachen, zwischen Dach und hinterem Seitenfenster klemmt ein Sonnenschirm. Viele Urlauber brechen so auf. Das ist leichtsinnig, denn bei Vollbremsungen werden lose Gegenstände zu Geschossen. So geht es richtig: Schwere Taschen kommen nach ganz unten und im Idealfall über die Achse oder an die Rückenlehne der Hintersitze. Ein Spannnetz über der Ladung sichert das Gepäck.
Was viele vergessen: Jedes Auto hat ein zulässiges Gesamtgewicht. Das steht im Fahrzeugschein. Um die maximale Zuladung zu berechnen, muss das Leergewicht vom Gesamtgewicht abgezogen werden, erklärt Bauer. Die Differenz gibt an, wie viel Gepäck und Insassen gemeinsam auf die Waage bringen dürfen.
4. Das Auto: Nichts ist ärgerlicher als eine Panne auf Reisen. Kommt es jedoch dazu, sollten Warndreieck und -weste sowie Starthilfekabel und Abschleppseil nicht unter dem Gepäck vergraben sein.
5. Stau: Wer sich rechtzeitig über stauanfällige Strecken informiert, kann Alternativrouten planen und sich jede Menge Ärger sparen. Aktuelle Informationen gibt es beim ADAC.
1. Strecke: Von Hamburg zum Badeort Rimini an der Adria sind es 1400 Kilometer. Für einen Autofahrer ist das eine zu lange Tagesstrecke. „Fahren ist körperliche Arbeit“, sagt der Verkehrssicherheitsexperte vom Auto Club Europa, Robert Bauer. Er rät zu folgender Daumenregel: Nicht mehr als acht Stunden Fahrt am Tag, einschließlich Pausen nicht mehr als zehn Stunden.
2. Ausrüstung: Nach vier Stunden im Autositz könnte die enge Jeans langsam kneifen. Auf langen Fahrten sollte Bequemlichkeit darum vor Ästhetik gehen. Und was gehört ins Auto? Neben dem Navigationsgerät bewährt sich eine klassische Straßenkarte oder ein Atlas – für den Fall, dass die elektrischen Helfer ausfallen.
3. Gepäck: Jacken und Taschen liegen auf einem Berg anderer Sachen, zwischen Dach und hinterem Seitenfenster klemmt ein Sonnenschirm. Viele Urlauber brechen so auf. Das ist leichtsinnig, denn bei Vollbremsungen werden lose Gegenstände zu Geschossen. So geht es richtig: Schwere Taschen kommen nach ganz unten und im Idealfall über die Achse oder an die Rückenlehne der Hintersitze. Ein Spannnetz über der Ladung sichert das Gepäck.
Was viele vergessen: Jedes Auto hat ein zulässiges Gesamtgewicht. Das steht im Fahrzeugschein. Um die maximale Zuladung zu berechnen, muss das Leergewicht vom Gesamtgewicht abgezogen werden, erklärt Bauer. Die Differenz gibt an, wie viel Gepäck und Insassen gemeinsam auf die Waage bringen dürfen.
4. Das Auto: Nichts ist ärgerlicher als eine Panne auf Reisen. Kommt es jedoch dazu, sollten Warndreieck und -weste sowie Starthilfekabel und Abschleppseil nicht unter dem Gepäck vergraben sein.
5. Stau: Wer sich rechtzeitig über stauanfällige Strecken informiert, kann Alternativrouten planen und sich jede Menge Ärger sparen. Aktuelle Informationen gibt es beim ADAC.
Lange Autofahrten sind anstrengend. Vor allem im Stau. (Foto: dpa)
Auf Reisen
Auf Reisen
„Sonne satt...“ Tipps für den Sonnenschutz
Beim Sonnenbaden ist Vorsicht geboten: Die Sonnencreme nicht vergessen! (Foto: dpa).
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Sich am Pool oder am Strand sonnen, das darf in keinem Erholungsurlaub fehlen. Aber übertreiben sollte man es mit dem Sonnenbaden nicht. UV-Strahlen können Krebs verursachen. Und davon abgesehen: Wer möchte schon im Urlaub einen Sonnenbrand – oder im Extremfall – einen Sonnenstich bekommen?
Wer folgende Ratschläge beherzigt, ist auf der sicheren Seite:
1. Eingewöhnen: Im Winter ist die Haut kaum Sonnenstrahlung ausgesetzt. Experten empfehlen, der Haut eine Eingewöhnungsphase zuzugestehen. Deshalb sollten Reisende intensives Sonnenbaden in den ersten Urlaubstagen vermeiden .
2. Dick auftragen: Um einem Sonnenbrand vorzubeugen, ist Sonnencreme ein absolutes Muss. Diese sollte einen hohen Lichtschutzfaktor haben und vor dem Sonnenbaden auftragen werden.
3. Mittagssonne meiden: Zwischen 11 und 15 Uhr ist die Sonne am stärksten. In dieser Zeit empfiehlt es sich, ein schattiges Plätzchen aufzusuchen.
4. Nicht nur Accessoires: Sonnenbrillen schützen die Augen vor UV-Strahlung. Die CE-Kennzeichnung garantiert, dass das Produkt den europäischen Richtlinien entspricht. Das Tragen eines Sonnenhutes beugt einem Sonnenstich vor.
5. Ausreichend trinken: Wer viel schwitzt, muss den Flüssigkeitsverlust ausgleichen. Für heiße Tage empfehlen Experten, mehr als drei Liter zu trinken.
Wer folgende Ratschläge beherzigt, ist auf der sicheren Seite:
1. Eingewöhnen: Im Winter ist die Haut kaum Sonnenstrahlung ausgesetzt. Experten empfehlen, der Haut eine Eingewöhnungsphase zuzugestehen. Deshalb sollten Reisende intensives Sonnenbaden in den ersten Urlaubstagen vermeiden .
2. Dick auftragen: Um einem Sonnenbrand vorzubeugen, ist Sonnencreme ein absolutes Muss. Diese sollte einen hohen Lichtschutzfaktor haben und vor dem Sonnenbaden auftragen werden.
3. Mittagssonne meiden: Zwischen 11 und 15 Uhr ist die Sonne am stärksten. In dieser Zeit empfiehlt es sich, ein schattiges Plätzchen aufzusuchen.
4. Nicht nur Accessoires: Sonnenbrillen schützen die Augen vor UV-Strahlung. Die CE-Kennzeichnung garantiert, dass das Produkt den europäischen Richtlinien entspricht. Das Tragen eines Sonnenhutes beugt einem Sonnenstich vor.
5. Ausreichend trinken: Wer viel schwitzt, muss den Flüssigkeitsverlust ausgleichen. Für heiße Tage empfehlen Experten, mehr als drei Liter zu trinken.
Beim Sonnenbaden ist Vorsicht geboten: Die Sonnencreme nicht vergessen! (Foto: dpa).
„Ich sehe was, was du nicht siehst...“
„Ich sehe was, was du nicht siehst...“
Mit Kindern verreisen
Kinder im Auto bespaßen: Hör- und Ratespiele sind eine Option. (Foto: dpa)
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Mama, wann sind wir da? Papa, ich habe Durst. Mama, Papa, sind wir jetzt da? Wie lange denn noch? Oft mutieren die eigenen Kinder auf langen Autofahrten zu Quälgeistern. Hier einige Ideen, um entgegenzusteuern.
1. Pausen einplanen: Am besten vor der Fahrt nach Rastplätzen mit Kinderspielplätzen recherchieren, damit sich der Nachwuchs zwischendurch austoben kann. Zusätzliche Abwechslung liefert ein Picknick.
2. Ratespiele: Für unterwegs eignet sich der Klassiker „Ich sehe was, was du nicht siehst“. Hellseherische Fähigkeiten können beim Erraten der Farbe des nächsten Autos erprobt werden.
3. Das Lieblingsspielzeug darf nicht fehlen: Hörspiele, Musik, ein spannendes Buch, ein Zeichenblock sorgen für Unterhaltung. Darüber hinaus gibt es im Spielwarengeschäft Gesellschaftsspiele, die extra für Autofahrten entwickelt worden sind.
1. Pausen einplanen: Am besten vor der Fahrt nach Rastplätzen mit Kinderspielplätzen recherchieren, damit sich der Nachwuchs zwischendurch austoben kann. Zusätzliche Abwechslung liefert ein Picknick.
2. Ratespiele: Für unterwegs eignet sich der Klassiker „Ich sehe was, was du nicht siehst“. Hellseherische Fähigkeiten können beim Erraten der Farbe des nächsten Autos erprobt werden.
3. Das Lieblingsspielzeug darf nicht fehlen: Hörspiele, Musik, ein spannendes Buch, ein Zeichenblock sorgen für Unterhaltung. Darüber hinaus gibt es im Spielwarengeschäft Gesellschaftsspiele, die extra für Autofahrten entwickelt worden sind.
Kinder im Auto bespaßen: Hör- und Ratespiele sind eine Option. (Foto: dpa)
„Besser zu früh als zu spät...“
„Besser zu früh als zu spät...“
Lange Nächte: Wenn der Flug ausfällt, hilft meistens nur warten. (Foto: afp)
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Wer mit dem Flieger oder mit der Bahn in den Urlaub reist, sollte immer
ausreichend Puffer einplanen. Es ist im Zweifelsfall besser, drei Stunden zu
früh am Flughafen zu sein als drei Minuten zu spät. Wenn doch einmal etwas
schief läuft, sind das ist Ihre Fahrgast- und Fluggastrechte:
1. Annullierung. Wenn der schlimmste Fall eintritt, kann die Erstattung des Flugtickets oder eine anderweitige Beförderung eingefordert werden. Die Erstattung von zusätzlich angefallenen Kosten für Hotelübernachtungen und Verpflegung hängt vom Einzelfall ab.
2. Verspätungen. Je nach Entfernung des Flugziels muss eine Mindestwartezeit in Kauf genommen werden. Wer mehr als drei Stunden später am Ziel ist, wird unter bestimmten Voraussetzungen mit Fluggästen gleichgestellt, deren Flüge annulliert worden sind.
3. Nichtbeförderung. Es kann vorkommen, dass eine Fluggesellschaft die Beförderung verweigert. Überbuchung, Krankheit oder unvollständige Reiseunterlagen können Gründe sein. Wer freiwillig auf die Beförderung verzichtet, kann eine Ausgleichsleistung verlangen. Eine Nichtbeförderung liegt ausdrücklich nicht vor, wenn man sich zu spät am Check-In einfindet.
Ist eine Annullierung oder Verspätung auf außergewöhnliche Umstände (Unwetter, Streik oder politische Instabilität) zurückzuführen, müssen Fluggesellschaften keine Ausgleichszahlungen leisten.
Die genannten Rechte gelten für alle Flüge, die innerhalb des Gebietes der Europäischen Union angetreten werden.
Das Luftfahrt-Bundesamt ist als offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle ein wichtiger Ansprechpartner. Und eine umfassende Zusammenstellung der Fahrgastrechte bei der Bahn gibt es hier.
1. Annullierung. Wenn der schlimmste Fall eintritt, kann die Erstattung des Flugtickets oder eine anderweitige Beförderung eingefordert werden. Die Erstattung von zusätzlich angefallenen Kosten für Hotelübernachtungen und Verpflegung hängt vom Einzelfall ab.
2. Verspätungen. Je nach Entfernung des Flugziels muss eine Mindestwartezeit in Kauf genommen werden. Wer mehr als drei Stunden später am Ziel ist, wird unter bestimmten Voraussetzungen mit Fluggästen gleichgestellt, deren Flüge annulliert worden sind.
3. Nichtbeförderung. Es kann vorkommen, dass eine Fluggesellschaft die Beförderung verweigert. Überbuchung, Krankheit oder unvollständige Reiseunterlagen können Gründe sein. Wer freiwillig auf die Beförderung verzichtet, kann eine Ausgleichsleistung verlangen. Eine Nichtbeförderung liegt ausdrücklich nicht vor, wenn man sich zu spät am Check-In einfindet.
Ist eine Annullierung oder Verspätung auf außergewöhnliche Umstände (Unwetter, Streik oder politische Instabilität) zurückzuführen, müssen Fluggesellschaften keine Ausgleichszahlungen leisten.
Die genannten Rechte gelten für alle Flüge, die innerhalb des Gebietes der Europäischen Union angetreten werden.
Das Luftfahrt-Bundesamt ist als offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle ein wichtiger Ansprechpartner. Und eine umfassende Zusammenstellung der Fahrgastrechte bei der Bahn gibt es hier.
Lange Nächte: Wenn der Flug ausfällt, hilft meistens nur warten. (Foto: afp)
Was wäre wenn......ich meinen Pass verliere?
Das Schreckensszenario des Urlaubs ist eingetroffen. Der Reisepass geht verloren oder wurde geklaut. Jetzt sind deutsche Botschaften oder Konsulate die erste Anlaufstation. Denn diese Behörden können einen Passersatz zur Rückreise nach Deutschland ausstellen. Das Auswärtige Amt hat auf seiner Website in einer Liste viele Tipps zur „Hilfe in Notfällen“ zusammengefasst und stellt alle Adressen und Websites der deutschen Auslandsvertretungen zur Verfügung.
Was wäre wenn......ich beklaut werde?
Egal, ob Handy oder Geldbeutel: Gehandelt werden sollte in jedem Fall schnell. Der Vorfall sollte sofort bei der örtlichen Polizei gemeldet werden. Sonst greift die Versicherung nicht. Danach heißt es erstmal telefonieren, telefonieren, telefonieren. Die Nummer gegen den Kummer ist: 0049/ 116 116. Hier lassen sich Kreditkarte, Onlinefunktion vom Ausweis und viele Handyanbieter sperren. Außerdem stellt die Verbraucherzentrale einen praktischen Spickzettel bereit, der alle wichtigen Nummern für Notfälle zusammenfasst.
Was wäre wenn......ich krank werde?
Und plötzlich ist es passiert: Gerade hat man sich noch in die Badehose geschmissen und ist voller Elan, bepackt mit Luftkrokodil und Schwimmreifen, in Richtung Strand losgezogen. Und nun steckt eine Scherbe im Fuß. Was tun? Die Verbraucherzentrale erklärt auf ihrer Website, was bei einer Auslandsbehandlung zu beachten ist und welche Leistungen die Kassen übernehmen. Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall kommen die gesetzlichen Krankenkassen für Behandlungen in EU-Mitgliedsstaaten auf. Das gilt auch für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Eine Länderübersicht bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Was wäre wenn......ich meinen Koffer verliere?
Wenn der Koffer nicht auf dem Gepäckband auftaucht, ist etwas schiefgelaufen. Die gute Nachricht: 95 Prozent aller verlorenen Koffer werden innerhalb der ersten fünf Tage nach ihrer Verlustmeldung wieder gefunden. Wichtig ist vor allem, den Verlust schnellstmöglich zu melden. Viele Flughäfen haben einen Lost-And-Found-Schalter. Hier muss die Boardkarte mit der Gepäckregistrierungsnummer vorgelegt werden. Anschließend heißt es warten. Wenn der Koffer nicht unmittelbar wieder auftaucht, hilft die Fluggesellschaft weiter: Wichtige Gegenstände, wie Zahnbürste, werden in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt. Meistens kann sich der Geschädigte auch mit den nötigsten Kleidungsstücken eindecken. Beim Einkaufen unbedingt die Quittung aufbewahren und spätestens nach 21 Tagen bei der Fluggesellschaft einreichen.
Wieder Zuhause
Wieder Zuhause
„Ich will mein Geld zurück...“
Wenn der Urlaub ins Wasser gefallen ist,will der Reisende eine Entschädigung.
Vollbild
Zugverspätung, verlorene Koffer oder Buspanne: Seit dem 1. Dezember 2009
hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) bei Streitigkeiten um Reisepannen. Leiter
Edgar Isermann
beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Streitschlichtung.
Was leistet die Schlichtungsstelle?
Wenn Kunden Probleme mit der Reise haben, können sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Zuvor müssen sie aber ihre Beschwerde an das Verkehrsunternehmen gerichtet haben. Erst wenn sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, werden wir tätig. Wir prüfen dann das Anliegen und unterbreiten den Parteien einen Vorschlag.
Ist der Vorschlag verbindlich?
Wir geben eine Empfehlung ab. Diese kann, muss aber nicht, vom Kunden und dem Verkehrsunternehmen akzeptiert werden. Ist schon eine Partei nicht einverstanden, sind unsere Möglichkeiten ausgeschöpft. Jetzt hilft nur noch der Weg über den Anwalt.
Kann sich jeder Reisende an sie wenden?
Im Prinzip ja. Ist das Verkehrsunternehmen, mit dem es Probleme gibt, nicht Mitglied des Trägervereins der Schlichtungsstelle, können wir allerdings nicht so tätig werden als wenn es das wäre. Wir können bei dem Unternehmen anfragen, ob es Mitglied werden möchte und sich dem Schlichtungsverfahren anschließt. Zurzeit nimmt noch keine Airline an dem Verfahren teil.
Wo erwarten Sie die häufigsten Reiseprobleme?
Aus aktueller Sicht wird es sehr viele Beschwerden wegen Zugverspätungen geben. Das Thema sorgt generell für Ärgernis bei den Kunden. Oft gibt es auch Probleme bei der BahnCard.
Warum gerade bei der BahnCard?
Nicht allen ist klar, dass sich ihr Vertrag nach einem Jahr automatisch verlängert. Hier geht es um die ausreichende Aufklärung zum Vertragsinhalt.
Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren eigentlich?
Manchmal ist alles innerhalb von zwei Wochen erledigt. Es kann aber auch länger dauern. Die Unternehmen haben vier Wochen Zeit, um eine Stellungnahme zur Beschwerde abzugeben. Da es unsere Stelle aber erst seit Anfang Dezember 2009 gibt, haben wir noch keine ausreichenden Erfahrungswerte sammeln können.
Kostet die Schlichtung etwas?
Für den Reisenden ist das Verfahren kostenlos. Es müssen lediglich die eigenen Kosten, zum Beispiel Porto für den Schriftverkehr oder Telefongebühren, getragen werden. Der Weg über das Gericht ist teurer – meist für alle Beteiligten.
Was leistet die Schlichtungsstelle?
Wenn Kunden Probleme mit der Reise haben, können sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Zuvor müssen sie aber ihre Beschwerde an das Verkehrsunternehmen gerichtet haben. Erst wenn sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, werden wir tätig. Wir prüfen dann das Anliegen und unterbreiten den Parteien einen Vorschlag.
Ist der Vorschlag verbindlich?
Wir geben eine Empfehlung ab. Diese kann, muss aber nicht, vom Kunden und dem Verkehrsunternehmen akzeptiert werden. Ist schon eine Partei nicht einverstanden, sind unsere Möglichkeiten ausgeschöpft. Jetzt hilft nur noch der Weg über den Anwalt.
Kann sich jeder Reisende an sie wenden?
Im Prinzip ja. Ist das Verkehrsunternehmen, mit dem es Probleme gibt, nicht Mitglied des Trägervereins der Schlichtungsstelle, können wir allerdings nicht so tätig werden als wenn es das wäre. Wir können bei dem Unternehmen anfragen, ob es Mitglied werden möchte und sich dem Schlichtungsverfahren anschließt. Zurzeit nimmt noch keine Airline an dem Verfahren teil.
Wo erwarten Sie die häufigsten Reiseprobleme?
Aus aktueller Sicht wird es sehr viele Beschwerden wegen Zugverspätungen geben. Das Thema sorgt generell für Ärgernis bei den Kunden. Oft gibt es auch Probleme bei der BahnCard.
Warum gerade bei der BahnCard?
Nicht allen ist klar, dass sich ihr Vertrag nach einem Jahr automatisch verlängert. Hier geht es um die ausreichende Aufklärung zum Vertragsinhalt.
Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren eigentlich?
Manchmal ist alles innerhalb von zwei Wochen erledigt. Es kann aber auch länger dauern. Die Unternehmen haben vier Wochen Zeit, um eine Stellungnahme zur Beschwerde abzugeben. Da es unsere Stelle aber erst seit Anfang Dezember 2009 gibt, haben wir noch keine ausreichenden Erfahrungswerte sammeln können.
Kostet die Schlichtung etwas?
Für den Reisenden ist das Verfahren kostenlos. Es müssen lediglich die eigenen Kosten, zum Beispiel Porto für den Schriftverkehr oder Telefongebühren, getragen werden. Der Weg über das Gericht ist teurer – meist für alle Beteiligten.
Wenn der Urlaub ins Wasser gefallen ist,will der Reisende eine Entschädigung.
„Bitte lächeln...“
„Bitte lächeln...“
Fotos sortieren
Tausende Bilder geschossen? Die schönsten kann man in einem Fotobuch sammeln. (Foto: dpa)
Vollbild
Die Zeiten, in denen die Anzahl der Bilder auf den Fotofilm begrenzt war, sind endgültig vorbei. Seitdem sich die Digitalkamera durchgesetzt hat, wird im Urlaub geknipst, was das Zeug hält. Das Problem: Die hohe Anzahl an Fotos. Diese müssen sortiert und ausgewählt werden, sonst entwickelt sich die Bilderschau für die interessierten Daheimgebliebenen schnell zu einer Zumutung. Oder die Bilder geraten ins Festplatten-Nirwana und werden fortan nie wieder gesehen.
Fotobücher sind in jedem Fall eine gute Alternative. Eine Übersicht über die Anbieter hat Chip Online zusammengestellt.
Fotobücher sind in jedem Fall eine gute Alternative. Eine Übersicht über die Anbieter hat Chip Online zusammengestellt.
Tausende Bilder geschossen? Die schönsten kann man in einem Fotobuch sammeln. (Foto: dpa)
Impressum
Impressum
Texte: Franziska Telser, Christoph Dierking
Bilder: dpa, afp
Produktion Storytelling:
Franziska Telser und Christoph Dierking
Verantwortlich:
Yannick Dillinger
Kontakt:
schwäbische.de
Karlstraße 16
88212 Ravensburg
online@schwaebische.de
Copyright:
Schwäbische Zeitung 2017,2018 - alle Rechte vorbehalten
Bilder: dpa, afp
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Franziska Telser und Christoph Dierking
Verantwortlich:
Yannick Dillinger
Kontakt:
schwäbische.de
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