Aufnahme von Flüchtlingen
Die Aufnahme von Flüchtlingen
Die Stationen von der Erstaufnahme bis zur Anschlussunterbringung haben wir für Sie in unserem Multimedia-Spezial zusammengefasst.
Von Eckard Scheiderer und Thorsten Vaas.
Die Erstaufnahme
Die ErstaufnahmeVerteilung
Baden-Württemberg hat dafür Landes-Erstaufnahmestellen (LEA) wie die in Ellwangen eingerichtet. Dort werden alle Flüchtlinge auf ansteckende Krankheiten und Tuberkulose untersucht. Zuständig ist in Ellwangen dafür das Gesundheitsamt des Ostalbkreises.
Die ErstaufnahmeAsylantrag
Weil die BAMF-Mitarbeiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen dabei aber überall erheblich im Rückstand sind, schickt das Bundesamt mobile Teams, um die Asylanträge von den bereits dorthin weiterverteilten Flüchtlingen entgegen zu nehmen.
Die ErstaufnahmeLeistungen
Die ErstaufnahmeTräger
Eine Sozial- und Verfahrensberatung müssen das Land beziehungsweise der Landkreis organisieren. In der LEA Ellwangen haben diese Aufgabe die Caritas, die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz übernommen.
Die ErstaufnahmeKosten
Die ErstaufnahmeDauer
Die Vorläufige Unterbringung
Die Vorläufige UnterbringungVerteilung
Die Vorläufige UnterbringungUnterkunft
Der Ostalbkreis allerdings legt bereits jetzt bei der Flüchtlingsunterbringung diese sieben Quadratmeter zugrunde und setzt statt einer „Kasernierung“ bewusst auf dezentrale Konzepte.
Die Vorläufige UnterbringungDauer
Die Vorläufige UnterbringungLeistungen
Die Vorläufige UnterbringungKinder
Die Vorläufige UnterbringungSprache
Die Vorläufige UnterbringungArbeit
Nach drei Monaten dürfen sie nur dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, wenn den Arbeitsplatz kein Deutscher oder kein anderer EU-Bürger haben will. Diese Ausschlussfrist gilt für 15 Monate.
Die Vorläufige UnterbringungKosten
Flüchtlinge, die als Asylbewerber anerkannt sind, erhalten den vollen Hartz-IV-Betrag. Bei Sprachkursen bezahlt der Ostalbkreis 300 Unterrichtsstunden pro Person.
Für jeden Asylbewerber erhält der Kreis vom Land eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von 13 260 Euro. Ein Betrag, der allerdings nicht ausreicht, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Das Land und die Landkreise haben sich deshalb darauf verständigt, dass das Land den Kreisen die Kosten bis zur tatsächlichen vollen Höhe erstattet.
Die Vorläufige UnterbringungNicht anerkannte Asylbewerber
Für die Dauer der Duldung trägt alle Kosten der Kreis. Bei der rasch steigenden Zahl syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge ist jedoch eine künftig hohe Anerkennungsquote zu erwarten, möglicherweise bis zu 98 Prozent. Dies würde die Kreise wiederum finanziell entlasten, weil den Hartz-IV-Satz dann der Bund bezahlt.
Anschlussunterbringung
AnschlussunterbringungVerteilung
Bis Ende dieses Jahres leben im Ostalbkreis rund 200 Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung, im kommenden Jahr könnten es bis zu 500 sein.
AnschlussunterbringungKosten
LEA-Privileg
Das LEA-PrivilegVerpflichtung
Das LEA-PrivilegBeschluss
Das LEA-Privileg1500 Plätze
Der Ostalbkreis will auch weiterhin das alte LEA-Privileg nicht ausschöpfen, sondern im kommenden Jahr mit geplanten 1500 freiwillig noch mehr Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung stellen als bislang.
Impressum
Impressum
Thorsten Vaas
Redaktion:
Thorsten Vaas, Eckard Scheiderer
Fotos / Videos:
Thomas Siedler, Beate Gralla, Thorsten Vaas, Jasmin Off, Sarah Schleiblinger, Julia Baumann, Yannick Dillinger, Kara Ballarin, dpa
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