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Berger Mordprozess

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Die Chronik des Berger Mordprozess

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Er hat seine Ehefrau getötet und ihren Selbstmord inszeniert. So lautete die Anklage. Letztendlich hat das Ravensburger Landgericht im September 20017 genau das festgestellt und den Familienvater zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Fall und auch der Prozess haben ganz Oberschwaben über Monate hinweg nicht mehr losgelassen. Die „Schwäbische Zeitung“ hat in gekürzter Fassung die Ereignisse von der Polizeimeldung bis zum Urteil in dieser Chronik zusammengefasst.
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17.7.2016

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In einer Ravensburger Gemeinde ist eine 43-jährige Frau getötet worden – vermutlich von ihrem Ehemann. Wie die Staatsanwaltschaft Ravensburg und das Polizeipräsidium Konstanz in einer gemeinsamen Presseerklärung am Sonntagnachmittag mitteilten, „werden derzeit Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes geführt“. Der Tatverdacht richtet sich demnach gegen den 45-jährigen, von der Frau getrennt lebenden Ehemann. Wie die Recherchen der „Schwäbischen Zeitung“ ergaben, stammte die getötete Frau aus Berg. Der Todesfall ereignete sich am 9. Juli.  
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18.07.2016

Zunächst hat alles auf einen Selbstmord hingedeutet. Doch die Frau aus der Gemeinde Berg beging wohl keinen Suizid. Die Polizei hat als Tatverdächtigen den von der Frau getrennt lebenden Ehemann festgenommen. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg dementiert nicht, dass es sich um einen vorgetäuschten Selbstmord handeln könnte. 
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Unbestätigten Angaben zufolge soll die Frau erhängt gefunden worden sein. „Aus ermittlungstaktischen Gründen, müssen wir uns zum jetzigen Zeitpunkt mit der Weitergabe von Informationen noch bedeckt halten“, sagt Erste Staatsanwältin Christiane Weiss auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Staatsanwältin Weiss erklärt, dass nach dem vermeintlichen Selbstmord der Frau ein sogenanntes „Todesermittlungsverfahren“ eingeleitet wurde, um die Umstände ihres Todes zu klären. Bei den Ermittlungen seien laut Weiss Ungereimtheiten aufgetreten. Heißt: Die Spurenlage deutete nicht zweifelsfrei auf einen Suizid hin. Ob es sich also um einen vorgetäuschten Selbstmord handelt? „Das kann ich weder dementieren noch bestätigen“, so Weiss.
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11.08.2016

Die Staatsanwaltschaft Ravensburg ermittelt wegen Mordes. Das teilt der Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“ mit. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und „werden mit Nachdruck betrieben“. „Es werden Vernehmungen von Zeugen aus dem persönlichen Umfeld vorgenommen, zahlreiche Spuren ausgewertet sowie kriminaltechnische und rechtsmedizinische Gutachten in Auftrag gegeben, um den Sachverhalt möglichst umfassend aufzuklären“, so Diehl. 
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Die Leiche der 43-jährigen Frau ist, am Sonntag, 10. Juli, im Wohnhaus der Familie in Berg-Weiler gefunden worden. Die Umstände, wie die Mutter dreier Kinder zu Tode gekommen ist, deuteten anfangs auf einen Selbstmord hin. Doch dann seien Ungereimtheiten aufgetreten, weshalb die Polizei ermittelte und Zeugen bat, sich bei ihr zu melden. Der Ehemann wurde verhaftet. Die Ermittler gehen inzwischen offenbar davon aus, dass der Selbstmord inszeniert war. 
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Die 25-köpfige Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizei in Friedrichshafen sucht in diesem Zusammenhang noch immer nach einem unbekannten, der aus einem Auto ausgestiegen war. Dieser Mann habe sich trotz mehrfachen Aufrufs nicht bei der Polizei gemeldet, Hinweise zu ihm sind auch nicht eingegangen. Er trug laut Beschreibung der Polizei ein kurzärmeliges Hemd oder T-Shirt sowie eine knielange Hose. Der Fahrer des Autos wendete anschließend und fuhr zurück in Richtung Bundesstraße 32. Die Person, die ausgestiegen ist, sowie der Fahrer und eventuelle Mitfahrer könnten wichtige Zeugen sein, so die Kriminalpolizei. Auf Nachfrage bestätigt Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl, dass es sich bei dem Mann um einen Zeugen handelt, der wichtige Beobachtungen gemacht haben könnte. Der Tatverdächige befindet sich weiterhin aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Ravensburg in Untersuchungshaft. Der Tatvorwurf im Haftbefehl lautet auf Mord.“
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28.12.2016

Die Ermittlungen im Fall der im Juli des Jahres tot aufgefundenen Frau in Berg sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat vor dem Landgericht Ravensburg Anklage wegen des Verdachts des Mordes erhoben. Das teilt Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“ mit. Einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es laut Landgericht noch nicht.
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„Unseren Ermittlungen zufolge hat der Angeschuldigte, der seit Februar 2016 von seiner Frau und seinen drei Kindern getrennt lebte, seine Ehefrau im ehemals gemeinsam bewohnten Wohnhaus erwürgt und anschließend eine Situation nachgestellt, die den Anschein erwecken sollte, dass sie einen Suizid durch Erhängen begangen habe“, so Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl. Als Motiv geht die Staatsanwaltschaft dabei davon aus, dass der Angeschuldigte aufgrund der Trennungssituation einer schlechten finanziellen Perspektive entgegensah und sich durch die Tat in den Besitz des Wohnhauses beziehungsweise des Erbteils davon bringen wollte. Außerdem habe er auch das Umgangs- und Besuchsrecht für die drei gemeinsamen Kinder durchsetzen wollen. „Wir gehen deshalb vom Vorliegen der Mordmerkmale der Habgier und der niedrigen Beweggründe aus“, so Diehl. Der tatverdächtige Vater habe im Ermittlungsverfahren die Tatbegehung bestritten. Derzeit schweigt er sich aus. 
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14.03.2017

Die Anklage lautet auf Mord: Am Mittwoch, 15. März, um 14 Uhr beginnt vor dem Landgericht Ravensburg der Prozess. Im Jahr 2016 war es das zweite Familiendrama nach dem tragischen Vorfall in Untereschach, wo ein Vater seine Ehefrau und zwei Mädchen umgebracht haben soll. Der Ehemann beging im Gefängnis Suizid. Die ganze Region war schockiert, als herauskam, dass es ein zweites Familiendrama gab, das sich nun in Berg abgespielt hatte. Jetzt wird dieser Fall vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Ravensburg verhandelt. Anberaumt sind insgesamt 18 Verhandlungstage. 
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Hintergrund der Tat sei gewesen, dass der finanziell angeschlagene Ehegatte einerseits an sein Erbteil und das gemeinsame Anwesen kommen wollte und an die Leistungen aus einer Risikolebensversicherung in Höhe von mehr als 50000 Euro. Die Eheleute lebten bereits seit Februar 2016 getrennt voneinander, weshalb er laut Anklage andererseits auch an das Umgangs- und Bezugsrecht zu seinen Kindern kommen wollte. Daher sieht die Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale der Habgier und der niedrigen Beweggründe erfüllt.
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23.03.2017

Das öffentliche Interesse an diesem Fall ist nach wie vor groß. Schnell sind alle Plätze bis zum Prozessbeginn um neun Uhr besetzt. Einige Beobachter müssen draußen bleiben. Der Fall ist ein Indizienprozess. Es gibt keine direkten Zeugen, was sich in der Nacht zum 9. Juli 2016 in der Wohnung in Berg abgespielt hat. Sicher ist allerdings, dass der angeklagte Ehemann für die Nacht kein schlüssiges Alibi vorlegen kann, wie ein Kriminalhauptkommissar, der den Angeklagten nach der Tat zwei Mal vernommen hatte, am Mittwoch vor Gericht aussagte. 
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Während der ersten Vernehmung am 11. Juli habe der 46-Jährige zwar eingeräumt, er habe das Hotelzimmer in Erding, in dem er mit seinen Kindern das Wochenende verbracht habe, zwar zwei Mal verlassen. Er habe sich – wie der Angeklagte bei der Polizei gesagt hatte – Mineralwasser aus seinem Auto geholt und sich wegen Magenbeschwerden einen Tee in einem Shop kaufen wollen. Allerdings hätte sich in den weiteren Ermittlungen Unstimmigkeiten in dieser Aussage gegeben. Am 15. Juli nahm die Polizei den 46-Jährigen fest. Videoaufnahmen aus dem Hotel, zeigten den Angeklagten, wie er gegen 0.20 Uhr das Hotel verließ und erst gegen 5.55 Uhr wieder betrat. Einen Shop, in dem er einen Tee habe kaufen wollen, gebe es nicht. Außerdem hätten Überwachungskameras zur fraglichen Zeit in den Tunneln Allach und Kolberg auf der A 96 einen Skoda Yeti aufgenommen, einen Wagen, wie ihn der Angeklagte gefahren habe. 
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Das ist nicht sie“, beschrieb die Schwester des Angeklagten ihre ersten Gedanken, als sie vom Tod ihrer Schwägerin erfuhr. „Schon gar nicht, ohne ihren Kindern eine Botschaft zu hinterlassen.“ Einen Abschiedsbrief hat die 43-Jährige nicht hinterlassen. Ausführlich erzählte die 42-Jährige, wie sich ihr Bruder in Realität zurechtgelegt habe. Danach soll eine Tonbandaufnahme belegen, dass ihre Schwägerin ein sexuelles Verhältnis zu ihrem eigenen Vater gehabt habe. Sie selbst habe die Aufnahme gehört, habe jedoch keinen Anhaltspunkt zur Bestätigung dieses schweren Vorwurfs erkennen können. Auch hinzugezogene Psychologen konnten auf dem Band keine Hinweise auf sexuelle Handlungen erkennen. Auf Gegenargumente habe ihr Bruder nicht angesprochen. Im Gegenteil: Auf alles, was gegen den Beweis der Tonbandaufnahme sprach, reagierte er ablehnend, ja aggressiv. Dem Vorwurf, er habe behauptet, dass seine Kinder aus diesem Verhältnis entstanden seien, widersprach der 46-Jährige. „Das hat sein Schwiegervater gesagt“, ließ er durch seinen Rechtsanwalt Hans Bense erklären. Er reagierte damit auf Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft. „Würden Sie ihrem Bruder die Tat zutrauen?“, fragte der Vorsitzende Richter Jürgen Hutterer die Schwester der Angeklagten. Im Saal wurde es totenstill. Nach kurzem zögern antwortete sie: „Ich würde nicht meine Hand für ihn ins Feuer legen.“ Am 28. März wird der Prozess fortgesetzt.
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29.03.2017

Der dritte Verhandlungstag hat weitere Details zur Ermittlungsarbeit der Polizei und zur Beziehung des Ehepaars ans Tageslicht gebracht. Wie ein Kriminalhauptkommissar vor Gericht aussagte, habe sich der Verdacht gegen den 46-Jährigen nach Überprüfungen seiner Angaben aus seiner ersten Vernehmung am 11. Juli ergeben. Am 9. Juli habe er seine drei Kinder wie verabredet zu einem gemeinsamen Wochenende in den Erdinger Thermen abgeholt. Die Nacht habe man gemeinsam in einem Zimmer im Hotel Victory verbracht. Gegen halb zwei morgens habe er das Hotel verlassen, um sich in einem Shop einen Tee gegen seine Magenbeschwerden zu kaufen und um in seinem Wagen Mineralwasser zu holen. Gegen sechs Uhr sei er noch einmal zu seinem Wagen gegangen und habe Mineralwasser geholt. 
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Laut Anklageschrift aber soll der 46-Jährige dieses Zeitfenster von mehr als fünf Stunden genutzt haben, um von Erding nach Berg zu fahren, seine Frau im Schlaf zu erwürgen, ihren Selbstmord vorzutäuschen und wieder nach Erding zurückzufahren.   Diese Behauptung konnte ein Polizeiobermeister am gestrigen Verhandlungstag vor dem Schwurgericht untermauern. Im Auftrag der bearbeitenden Sonderkommission hat der 28-Jährige die Strecke Erding-Berg untersucht und Überwachungskameras an Tunneln und Tankstellen zum fraglichen Zeitpunkt ausgewertet. Gesucht haben die Beamten einen weißen Skoda Yeti mit mindestens drei auffälligen, individuellen Merkmalen: ein Aufkleber der Firma des Angeklagten, eine Anhängerkupplung und ein auffälliges Rücklicht. "Wir haben jeweils nur ein Auto mit diesen Merkmalen zur fraglichen Zeit in den Tunneln identifiziert", sagte der Polizist. Zur Absicherung dieses Ergebnisses machten die Beamten Vergleichsfahrten auf besagter Strecke. Einmal mit dem Wagen des Angeklagten und einmal mit einem baugleichen Typ.   Zu diesen Fakten äußerte sich der Angeklagte gestern vor Gericht nicht. Es steht aber nach wie vor seine Aussage bei der Polizei zu Protokoll, nach der er sich diesen Sachverhalt nicht erklären könne. Sein Anwalt Hans Bense erklärte, dass dieser Ermittlungsauftrag subjektiv sei, da die Polizei nur ein begrenztes Zeitfenster betrachtet habe. 
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Ausführlicher bezog der Verteidiger im Namen seines Angeklagten Stellung zu den Aussagen von Freundinnen seiner Ehefrau. Wie eine 43-Jährige berichtete, sei der Angeklagte nach der Trennung bei einigen gemeinsamen Unternehmungen der beiden aufgetaucht und sei "herumgeschlichen". Er wisse immer, wo sie sei, kommentierte die Ehefrau eine Begegnung im Schwimmbad. "Ich fand das gruselig", sagte die Freundin. Außerdem charakterisierten sie den 46-Jährigen als in sich gekehrt , nicht am geselligen Leben teilnehmend, rechthaberisch und ohne soziale Kontakte. Dem trat Anwalt Bense entschieden entgegen. "Hier wird ein Bild meines Mandanten gezeichnet, das nicht der Wirklichkeit entspricht", erklärte er. Sein Mandant habe niemals seiner Frau nachgestellt, sei niemals auf sie zugegangen. Alle Begegnungen seien zufällig gewesen wie er mit Einzelheiten die Umstände belegte. Sein Mandant sei zudem seit 1978 Mitglied eines Musikvereins gewesen und habe im Verein Fußball gespielt. Er sei also keinesfalls ein Einzelgänger gewesen. Zur Sprache kam auch noch einmal die Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs, die der Angeklagte mit einem Tonband als Beweis 2015 bei der Polizei machte. Wie die zuständige Polizeibeamtin erklärte, habe er damals seinen Schwiegervater der Vergewaltigung an seiner eigenen Tochter bezichtigt. Er habe von konkreten Vorfällen aus der Vergangenheit berichtet, die seinen Verdacht nahelegen würden. Zusätzlich habe er angegeben, sein Schwiegervater habe etwas mit dem bislang ungeklärten Mord an Frauke Eckert im Jahre 1971 zu tun. Das Messer seines Schwiegervater würde genauso aussehen, wie die damals sichergestellte Tatwaffe. Auf die Frage warum er erst jetzt damit komme, habe er geantwortet, seine Versuche, dass seine Frau sich öffnet, seien ohne Erfolg gewesen. Er sei die ganze Zeit belogen worden. Jetzt sei Schluss, seine Frau liebe jetzt einen anderen. Letzteres hat keine Zeugin gestern bestätigt. Lediglich über ein "Techtelmechtel" an der Fasent 2015 berichtete eine Freundin. Daraus sei aber nichts weiter geworden. Die Verteidigung stellte auch diesen Umstand infrage, ohne jedoch konkrete Gegenbehauptungen zu machen. Allerdings stellte Anwalt Hans Bense in Aussicht, Zeugen zu diesem Thema benennen zu wollen.
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31.03.2017

Wie ein Faser-Gutachten des Landeskriminalamtes (LKA)  vor dem Landgericht Ravensburg zeigte, lässt sich die Selbstmord-Version nicht aufrechterhalten. Angeblich soll sich die 43-Jährige im Heizungskeller ihres Hauses mit einem Kälberstrick an einem Rohr erhängt haben. Dagegen sprechen die Ergebnisse des Gutachtens, insbesondere die Analyse der Fasern des Kälberstricks. In einem Versuch seien etwa 20 Fasern des Stricks an den Innenseiten der Hände haften geblieben, nachdem man ihn entsprechend bearbeitet habe. An den Handflächen der Leiche habe man hingegen nur zwei desselben Fasertyps feststellen können. "Es gibt keinen Hinweis darauf, dass sie den Strick in der Hand gehalten hat", erklärte die Sachverständige, was gleichzeitig ausschließe, sie könne sich damit erhängt haben. Die beiden sichergestellten Fasern könnten ihrer Meinung nach indirekt aufgetragen worden sein. Reichlich Faserspuren konnten die Beamten am Heizungsrohr feststellen, und insbesondere im Schlafzimmer im ersten Stock habe man 159 verdächtige Faserspuren entdeckt, die von dem Kälberstrick stammen, vor allem auf dem Bett im Kopfbereich. Keine Spuren dieses Fasertyps fand die Kripo im Wagen des Angeklagten und an seinen Kleider.
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Anders waren die Analyse-Ergebnisse für einen Fasertyp, der nicht dem Opfer zugeordnet werden konnte. Diese so genannten "Fremdfaserspuren" stellten die Beamten am Hals der Leiche, am Kälberstrick, im Wagen des Angeklagten und an seinen Kleidern fest, die er in einem Video aus dem Hotel gegen sechs Uhr am 10. Juli 2016 getragen haben soll. Alle diese Spuren würden aus einem direkten Kontakt mit einer noch nicht ermittelten, unbekannten Spurenquelle stammen. Dabei handele es sich wahrscheinlich um Handschuhe aus Fleece. Diese Fasern hätten - wie auch die Partikel des Kälberstricks - einen sehr hohen Indizienwert, weil sie nicht sehr häufig vorkommen, erklärte eine Diplom-Biologin vom LKA. Mit dem Ergebnis dieses Gutachtens nähert sich die aktuelle Beweisaufnahme im laufenden Verfahren immer mehr dem von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift formulierten Sachverhalt, der Ehemann habe seine Frau ermordet. Denn wie der vergangene Verhandlungstag am Dienstag nahelegt, hat er für die Nacht kein stichfestes Alibi. 
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Unterdessen versucht der Angeklagte weiterhin, seine Sicht der Dinge darzulegen, insbesondere, was zur Trennung des Paares im Frühjahr 2016 geführt hat. Wie er durch seinen Verteidiger Hans Bense erklären ließ, habe ihm seine Frau das Missbrauchsverhältnis zu ihrem eigenen Vater gestanden. Außerdem habe er bei der Polizei im Herbst 2015 niemals behauptet, er habe ein ähnliches Messer bei seinem Schwiegervater gesehen, mit dem in Jahr 1971 Frauke Eckart umgebracht worden sei. Eine Vereinbarung, er dürfe sein Haus in Berg nur noch in Begleitung naher Verwandter betreten, habe er nur unter massivem Druck unterschrieben. Man habe ihm mit einer Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede gedroht. Anders stellte die Schwester der Toten diesen Sachverhalt gestern vor Gericht dar. Der 46-Jährige sei ihrer Schwester nachgestiegen und um sie herumgeschlichen. Deswegen sei sogar die Polizei informiert worden. Allerdings hätten die Beamten nichts tun können. Dann habe die Familie beschlossen, selbst etwas zu unternehmen und habe sich gemeinsam mit dem Angeklagten auf die Vereinbarung geeinigt.   Einen Suizid ihrer Schwester schloss die 46-Jährige aus. Ihre Schwester sei voller Zuversicht gewesen, ein Mutter-Kind-Urlaub in den Sommerferien sei geplant gewesen.   Am Donnerstag, 6. April, wird der Prozess fortgesetzt.
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26.04.2017

Der sechste Verhandlungstag hat weitere Details zutage gebracht, die schon früh Zweifel am Tod durch Selbstmord der 43-Jährigen aus Berg aufkommen ließen. Am Dienstag sagten vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg erstmals Polizeibeamte aus, die unmittelbar nach Auffindung der Leiche am Tatort waren. Wie der Vater der Toten am vorgegangenen Prozesstag vor Gericht aussagte, habe er seine Tochter am Nachmittag des 10. Juli im Heizungskeller erhängt aufgefunden. Trotz seines Schrecks und seiner verzweifelten Versuche, sie vom Strick zu befreien und sie wiederzubeleben, habe er sofort gemerkt, dass etwas nicht stimme. Die Erhängte berührte mit ihrem Gesäß den Boden, ihr Oberkörper befand sich in in der Luft. Ungereimtheiten stellte auch eine Notärztin fest, die noch vor der Polizei die Leiche untersuchte, wie ein Polizeibeamter gestern vor Gericht berichtete. Sie fand Blutergüsse am linken Armbeuger, am rechten Arm und am Kehlkopf, Hämatome also, die nur schwer zum Selbstmord passten. Eine Sichtung des Auffindungsorts der Leiche ließen auch ihn und seine Kollegin zu dem Schluss kommen, dass weitere Ermittlungsbeamte, insbesondere die Kriminaltechnik, notwendig seien. Ihnen fiel auf, dass das Rohr, um das der Strick gebunden war, kaum eingeknickt war - unmöglich bei einem Körpergewicht von fast 100 Kilogramm. Bei der weiteren Durchsuchung der Wohnräume - insbesondere des Schlafzimmers - fielen den Beamten weitere Details auf, die gegen die angebliche Selbstmordversion sprachen. Sie fanden neben dem Bett einen Ohrring, an dem der Verschluss fehlte. Diesen fanden die Beamten hinter dem linken Ohr der Toten. Außerdem entdeckten sie einen Flip-Flop-Schuh im Wohngeschoss, den passenden zweiten dazu im Heizungskeller. Einbruchspuren konnten die Beamten nicht finden. Ein Abschiedsbrief fehlte. 
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Gegen 20 Uhr begann ein Kriminaltechniker am Auffindungsort mit der Spurensicherung. Auch ihm fiel die ungewöhnliche Erhängungssituation auf und die Tatsache, dass der Strick an einem gut fixierten Rohr festgebunden war. Zudem sei der Hängepunkt gut gewählt gewesen: Im Bereich der Verschraubung mit der Decke. „Eine Frau würde das bewusst nicht tun“, sagte der 50-Jährige. Nach zwei Wochen kriminaltechnischer Ermittlungen und einer Rekonstruktion der Abläufe, die zur Auffindungssituation der 43-Jährigen führten, kamen die Beamten zu folgendem Ergebnis: Der Fundort sei nicht mit dem Tatort identisch. Vielmehr sei die 43-Jährige aus dem Schlafzimmer in den Heizungskeller geschleift worden – vermutlich auf einem Bettlaken. Dadurch habe sie sich die von der Notärztin festgestellten Hämatome zugezogen. Aufgrund der Spuren am Heizungsrohr - die auf eine maximale Belastung von 50 Kilogramm schließen ließen - sei sie in eine sitzende Position gezogen worden. Eine Fremdbeteiligung ist damit höchst wahrscheinlich.
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Unterdessen berichtete der Angeklagte, er werde im Gefängnis mit dem Tode bedroht. An seiner Arbeitsstelle im Gefängnis habe man ihm einen selbst gebauten Galgen hingestellt mit einem Gürtel als Strang. Ein Galgenmotiv, auf einen Pappkarton gezeichnet, habe vor seiner Zelle gelegen. Er beklagte sich, die Justizbeamten würden weitere Bedrohungen gegen ihn ignorieren. Ein Mithäftling habe eine volle Konservendose nach ihm geworfen, was ein Beamter hätte sehen müssen. Verteidiger Hans Bense beantragte eine Haftverlegung des 46-Jährigen. Außerdem stellte er im Namen seines Mandanten am vergangenen Prozesstag einen Beweisantrag: Es geht um vier Kissen, die die Kinder während des Erding-Aufenthalts mitgehabt hätten. Von diesen Kissen sollen jene Faserspuren stammen, die eine Gutachterin als Fremdspuren einstufte.
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10.05.2017

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Offenbar sind die meisten Zuschauer in Sitzungssaal 1 des Landgerichtes nicht zum ersten Mal da, sind umgangssprachlich ausgedrückt „Mehrfachtäter“ in der Rolle der Prozessbeoachter und ganz offensichtlich gewohnt, den Angeklagten wie einen Verteidiger sprechen und auftreten zu sehen. Denn als er nach der Mittagspause zum Prozess erscheint, da deutet – bis auf die Fußfesseln – nichts auf einen Angeklagten hin. Der Mann im schwarzen Hemd und passender Hose könnte ebenso gut Jurist sein. Er trägt Aktenordner in den Gerichtssaal, setzt sich lässig zwischen seine beiden Verteidiger und breitet akribisch eng beschriebene Seiten aus. Wie sich im Laufe des Nachmittags herausstellt, hat sich der 46-Jährige selbst an die Durchsicht der Prozessakten gemacht. Und stellt Zeugen wie Gutachern viele Fragen. 
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Manches Mal wirkt er wie ferngesteuert, stellt Fragen („Ich habe einen ganzen Fragenkatalog“) aus der Sicht eines tatsächlich Unbeteiligten. Als er von der Hausärztin wissen will, ob es beim Opfer Anzeichen von Drogen oder einer Schwangerschaft gegeben habe, da geht ein Ächzen durch die Zuschauerreihen. Noch erstaunlicher ist jedoch, dass er weder „Gab es bei meiner Frau Anzeichen einer Schwangerschaft?“ formuliert, noch ihren Vornamen nennt. Sondern Vor- und Nachnamen benutzt. Die Fragen kann die langjährige Hausärztin verneinen. Sie betont, dass die Mutter dreier Kinder bei ihrem letzten Besuch in der Praxis „erschöpft“ gewesen sei, eine Mutter- und-Kind-Kur beantragt habe. „Depressiv ist sie nicht gewesen“, gibt die Medizinerin zu Protokoll. Das bestätigt auch der direkte Nachbar der Familie in einem Teilort von Berg: Sie habe „einen gesunden Eindruck“ auf ihn gemacht, selbst nach der Trennung. Dieser Zeuge gibt auch an, die im Laufe der Verhandlungstage bereits mehrfach angeführte Tonaufnahme gehört zu haben, mit der der Angeklagte heimlich Geräusche aufgenommen hat, die seiner Meinung nach eine Sex-Affäre seiner Ehefrau belegen sollten. „Ich habe aber nur Geraschel gehört“, sagt der Nachbar. 
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„Irgendjemand hat ihm gesagt, das sei ein Porno“, sagt die Schwester des Angeklagten dazu, denn auch ihr und ihrem Mann sei eines späten Abends von ihrem Bruder dieses Band vorgespielt worden. „Er war ganz verbissen“ und sei sehr zornig geworden an jenem Abend. Er sei schon immer „der Gscheidschde“ gewesen, nie zugänglich für Argumente oder Anregungen. Auch als sie während der turbulenten Trennungsphase in einem „Krisengespräch“ gemeinsam mit den anderen Geschwistern zu einer Einigung zu kommen versuchten, sei er „nur schwer zu halten“ wutentbrannt und ruppig gewesen. „Wir wollten eine Linie finden, damit das schon wegen der Kinder nicht eskaliert“, erinnert sich die Schwester an das Treffen im Haus des Ehepaares. Er aber habe seine Frau als „Hure“ bezeichnet und sei völlig ausgetickt. Ihre Schwägerin schildert sie als „netten Menschen“, die „bis zuletzt völlig normal“ gewesen sei. Besorgt um die Kinder und sogar um ihren Mann und darum, er könne sich womöglich etwas antun. Der jedoch sei zum Schluss eiskalt gewesen. „Er wollte sie einfach weghaben, die sollte nach Weissenau“, sagt die Schwester. Auf die Frage des Verteidigers, weshalb sie ihren Bruder nie in der Untersuchungshaft besucht habe, sagt die Schwester: „Für mich ist er einfach schuldig. Es tut mir leid“.
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Um weitere Indizien zusammenzutragen, hat das Gericht eine Sachverständige für molekulargenetische Untersuchungen beauftragt, DNA-Spuren am Strangulationsseil, unter den Fingernägeln und vom Hals des Opfers, eines kleinen Kissens und von den Laken im Ehebett zuzuordnen. Am rechten Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger des Opfers haben sich demnach Spuren vom Hautabrieb des Tatverdächtigen feststellen lassen. Es sind keine Sperma- oder Speichelspuren im Ehebett des Opfers nachzuweisen. Und es gebe „keinen Hinweis auf eine fremde Person“.
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29.07.2017

Mit einer Fülle neuer Anträge seitens des Angeklagten und seines Pflichtverteidigers musste sich die Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg auseinandersetzen. Zweimal unterbrach der Vorsitzende Richter Jürgen Hutterer die Verhandlung, damit das Gericht alte Anträge beraten und der Verteidiger angekündigte neue Anträge ausformulieren konnte. Sie zielten darauf ab, die Beweiskraft von Indizien zu erschüttern, wonach der Angeklagte vor knapp einem Jahr seine getrennt von ihm lebende Ehefrau ermordet haben soll. Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Mordanklage unter anderem darauf, dass bei der Getöteten unter drei Fingernägeln Hautpartikel des Ehemanns gefunden wurden, obwohl dieser bereits im Februar 2016 aus dem gemeinsamen Haus in Berg ausgezogen war. Solche Hautschuppen müssten sich auch in Ritzen der Polstermöbel befunden haben und noch befinden, erklärte der Anwalt. Daher sei es wahrscheinlich, dass sie unter die Fingernägel der Frau gelangten, als sie am Tag vor ihrem Tod die Polstermöbel säuberte. Der Staatsanwalt hält diese Annahme für ziemlich abwegig. Er misst auch einem weiteren Beweisantrag der Verteidigung keine Aussagekraft zu. Hier ging es um die Frage, ob der Angeklagte im fraglichen Zeitraum von dem Hotel in Erding, in das er sich übers Wochenende mit seinen Kindern eingemietet hatte, nach Berg gefahren und gegen 6 Uhr wieder im Hotel eingetroffen sein könnte.
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Nach den Recherchen des Verteidigers hätte der Angeklagte mehr als sieben Stunden für die Hin- und Rückfahrt benötigt, zumal auf der A 96 zwischen Buchloe und München drei Baustellen mit einem Tempolimit von 60 Kilometern pro Stunde bestanden. Überwachungskameras in zwei Autobahntunnels haben zwar zu den fraglichen Zeitpunkten einen weißen Scoda Yeti aufgenommen, wie ihn der Angeklagte damals fuhr. Darauf waren aber die Autokennzeichen nicht lesbar. Keine Beweiskraft misst das Gericht mehreren Fotos bei, welche die Tochter des Angeklagten vom Hotelzimmer aus aufgenommen hat. Darauf sind mehrere weiße Autos zu sehen, die auf dem Hotelparkplatz standen. Der Angeklagte wollte anhand dieses Fotos nachweisen, dass sein Wagen in der Tatnacht nicht bewegt worden ist. Abschließend verlangte der Angeklagte eine Stimmenanalyse der Tonbandaufnahme, die er heimlich in dem Haus in Berg anfertigte. Davon verspricht er sich den Nachweis, dass zwischen seiner Frau und seinem Schwiegervater ein sexuelles Verhältnis bestanden habe. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
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27.09.2017

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Das Landgericht Ravensburg hat den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Darüber hinaus erkannte das Gericht bei ihm eine besondere Schwere der Schuld. Dies bedeutet, dass der Verurteilte frühestens nach 20 Jahren aus der Haft entlassen werden kann. Mit dem Urteil folgte das Gericht in allen Punkten den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und kündigte an, in Revision zu gehen. Der Gerichtssaal war brechend voll. 
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 46-Jährige im Sommer vergangenen Jahres seine von ihm getrennt lebende Frau getötet und dann ihren Selbstmord vorgetäuscht hat. Er habe damit nicht nur der 43-Jährigen das Leben, sondern den drei gemeinsamen Kindern auch die Mutter genommen, so der Richter. Zweifel an der Schuld des Angeklagten ließ der Vorsitzende Richter Jürgen Hutterer in seiner Urteilsbegründung nicht aufkommen. Die Beweislast sei erdrückend. „Die Beweise hätten für sieben Verurteilungen ausgereicht“, so Hutterer. Seine eigenen Kinder habe er instrumentalisiert, um sich ein wasserdichtes Alibi zu verschaffen.   Er sei mit ihnen über ein Wochenende in ein Spaßbad nach Erding gefahren. Gleich am ersten Tag sei er um Mitternacht wieder nach Berg zurückgefahren. Dort sei er in das Haus seiner Frau eingedrungen, habe sie im Schlaf überrascht und gewürgt. Den bewusstlosen oder bereits leblosen Körper habe er in den Heizungskeller geschleppt, ihr einen Kälberstrick um den Hals gelegt und sie daran aufgehängt, um einen Selbstmord vorzutäuschen. Nachdem er seine Spuren beseitigte, sei er zurückgefahren und dort um 6 Uhr morgens angekommen.   Motiv: Hass und Habgier Die Tat sei nicht spontan oder im Affekt begangen worden, so Hutterer. Der Angeklagte sei uneingeschränkt schuldfähig, das habe auch der Gutachter Hermann Aßfalg festgestellt. „In der Art eines Killers“ habe er die Tat kaltblütig und professionell geplant. Bei der Ausführung sei er überaus brutal vorgegangen.   Das Motiv sah das Gericht in der verzweifelten Situation des Angeklagten. Seine Frau hatte sich im Februar 2016 von ihm getrennt. Zuvor hatte der Angeklagte seiner Frau über längere Zeit eheliche Untreue vorgeworfen und sie sogar verdächtigt, ein sexuelles Verhältnis mit ihrem Vater gehabt zu haben. In diese Gedanken habe er sich „wahnhaft“ und „fanatisch“ verstrickt, so der Richter. Nach der Trennung habe er aus dem Haus, das allein seiner Frau gehörte, ausziehen und in eine Mietwohnung ziehen müssen. Im Falle einer Scheidung hätte er Unterhaltszahlungen leisten müssen. Während seine Frau auch alleine gut zurecht kam, sei er im Ort „völlig isoliert“ gewesen. Die Schuld für seine Lage habe er bei seiner Frau gesehen. Die Wut auf sie habe sich zu „grenzenlosem Hass“ gesteigert.   Vor der Tat habe er mehrere Tötungsszenarien durchgespielt, sei in den Schützenverein eingetreten und habe sich mit Gift beschäftigt. Auch Traueranzeigen für seine Frau habe er verfasst. Schließlich sei er auf die „niederträchtige Idee“ gekommen, ihren Selbstmord zu inszenieren, um sein Ziel zu erreichen: mit seinen Kindern wieder im Haus zu leben. Das mache auch eine Nachricht des Angeklagten an seine Frau deutlich: „Ich will das Haus, die Kinder und dass du verschwindest.“ Heimtückisch, aus Habgier und Egoismus habe der Angeklagte die Tat begangen, so der Richter. Damit seien alle Merkmale eines Mordes erfüllt.   Verteidiger kritisiert Gutachter Im Gegensatz dazu hatte der Pflichtverteidiger Hans Bense des 46-Jährigen auf Freispruch plädiert und an den Schilderungen des Angeklagten festgehalten: Am vergangenen Freitag hatte sich der Angeklagte erstmals zu der Tat geäußert und zugegeben, nachts im Haus seiner Frau gewesen zu sein. Nach einem Streit sei er hinab in den Heizungskeller gegangen, um sich selbst aufzuhängen. Seine Frau sei ihm gefolgt und habe ihn an seinem Vorhaben gehindert. Der Angeklagte wollte daraufhin das Haus verlassen. Um sicherzustellen, dass sie ihm nicht sofort nachfolge, habe er ihr den Strick um den Hals gelegt und sie aufgefordert bis 300 zu zählen. Danach sei er gegangen, da habe seine Frau noch gelebt.   Gegenüber der SZ bezeichnete der Verteidiger seinen Mandanten als „Eifersuchtstäter“, der im Affekt gehandelt habe. Darüber hinaus warf er dem vom Gericht bestellten Gutachter „handwerkliche und methodische Mängel“ bei der Erstellung seines Gutachtens vor. Nach seiner Einschätzung hätte der Fall mit einem anderen Sachverständigen anders ausgesehen. Er kündigte an, in Revision zu gehen.
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04.09.2018

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Es ist noch nicht vorbei. Der Berger Mordprozess, bei dem vor einem Jahr ein 46-jähriger Berger wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, geht in die nächste Runde. Nach dem Schuldspruch war der Verurteilte in Revision gegangen. Teilweise hatte er damit Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 22. März dieses Jahres einen Teil des Urteils wieder aufgehoben und an das Landgericht Ravensburg zur erneuten Verhandlung zurücküberwiesen. Nach Auskunft des Landgerichts wird diese am 8. und 15. Januar 2019 stattfinden. 
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Dabei wird es jedoch nicht um den Schuldspruch an sich gehen. „Der Mann ist ein Mörder und zu lebenslanger Haft verurteilt. Das ist Fakt“, erklärt der Pressesprecher des Landgerichts Franz Bernhard. Vielmehr werde sich ein neues Tatgericht mit der Frage befassen, ob beim Verurteilten eine besondere Schwere der Schuld vorliegt. Diese hatte das Landgericht in seinem Urteil vor einem Jahr festgestellt. Sie hat Auswirkungen auf die Dauer der Haft. Wenn sie wegfällt, kann der Verurteilte darauf hoffen, nach 15 Jahren aus der Haft entlassen zu werden. „Aber das ist kein Automatismus“, betont Bernhard. „Dazu müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.“ Bestätigt das neue Gericht jedoch die besondere Schwere der Schuld, ist eine Entlassung nach 15 Jahren nicht möglich. 
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Impressum

Texte
Jasmin Bühler, Markus Reppner, Philipp Richter 

Umsetzung
Alexis Albrecht

Videos
Rahel Krömer, Michael Scheyer

Fotos
Rahel Krömer, dpa, Friso Gentsch, Carsten Rehder, Patrick Seeger, Volker Hartmann, Peter Steffen, Wolfgang Ebener, Arne Dedert


Bildbearbeitung
Alexis Albrecht


Verantwortlich
Yannick Dillinger
Copyright: Schwäbische Zeitung 2018 - alle Rechte vorbehalten
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