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Das
Gericht sah es als erwiesen an, dass der 46-Jährige im Sommer vergangenen
Jahres seine von ihm getrennt lebende Frau getötet und dann ihren Selbstmord
vorgetäuscht hat. Er habe damit nicht nur der 43-Jährigen das Leben, sondern
den drei gemeinsamen Kindern auch die Mutter genommen, so der Richter. Zweifel
an der Schuld des Angeklagten ließ der Vorsitzende Richter Jürgen Hutterer in
seiner Urteilsbegründung nicht aufkommen. Die Beweislast sei erdrückend. „Die
Beweise hätten für sieben Verurteilungen ausgereicht“, so Hutterer. Seine
eigenen Kinder habe er instrumentalisiert, um sich ein wasserdichtes Alibi zu
verschaffen.
Er
sei mit ihnen über ein Wochenende in ein Spaßbad nach Erding gefahren. Gleich
am ersten Tag sei er um Mitternacht wieder nach Berg zurückgefahren. Dort sei
er in das Haus seiner Frau eingedrungen, habe sie im Schlaf überrascht und
gewürgt. Den bewusstlosen oder bereits leblosen Körper habe er in den
Heizungskeller geschleppt, ihr einen Kälberstrick um den Hals gelegt und sie
daran aufgehängt, um einen Selbstmord vorzutäuschen. Nachdem er seine Spuren
beseitigte, sei er zurückgefahren und dort um 6 Uhr morgens angekommen.
Motiv:
Hass und Habgier
Die
Tat sei nicht spontan oder im Affekt begangen worden, so Hutterer. Der
Angeklagte sei uneingeschränkt schuldfähig, das habe auch der Gutachter Hermann
Aßfalg festgestellt. „In der Art eines Killers“ habe er die Tat kaltblütig und
professionell geplant. Bei der Ausführung sei er überaus brutal vorgegangen.
Das
Motiv sah das Gericht in der verzweifelten Situation des Angeklagten. Seine
Frau hatte sich im Februar 2016 von ihm getrennt. Zuvor hatte der Angeklagte
seiner Frau über längere Zeit eheliche Untreue vorgeworfen und sie sogar
verdächtigt, ein sexuelles Verhältnis mit ihrem Vater gehabt zu haben. In diese
Gedanken habe er sich „wahnhaft“ und „fanatisch“ verstrickt, so der Richter.
Nach der Trennung habe er aus dem Haus, das allein seiner Frau gehörte,
ausziehen und in eine Mietwohnung ziehen müssen. Im Falle einer Scheidung hätte
er Unterhaltszahlungen leisten müssen. Während seine Frau auch alleine gut
zurecht kam, sei er im Ort „völlig isoliert“ gewesen. Die Schuld für seine Lage
habe er bei seiner Frau gesehen. Die Wut auf sie habe sich zu „grenzenlosem
Hass“ gesteigert.
Vor
der Tat habe er mehrere Tötungsszenarien durchgespielt, sei in den
Schützenverein eingetreten und habe sich mit Gift beschäftigt. Auch
Traueranzeigen für seine Frau habe er verfasst. Schließlich sei er auf die
„niederträchtige Idee“ gekommen, ihren Selbstmord zu inszenieren, um sein Ziel
zu erreichen: mit seinen Kindern wieder im Haus zu leben. Das mache auch eine
Nachricht des Angeklagten an seine Frau deutlich: „Ich will das Haus, die
Kinder und dass du verschwindest.“ Heimtückisch, aus Habgier und Egoismus habe
der Angeklagte die Tat begangen, so der Richter. Damit seien alle Merkmale
eines Mordes erfüllt.
Verteidiger
kritisiert Gutachter
Im
Gegensatz dazu hatte der Pflichtverteidiger Hans Bense des 46-Jährigen auf
Freispruch plädiert und an den Schilderungen des Angeklagten festgehalten: Am
vergangenen Freitag hatte sich der Angeklagte erstmals zu der Tat geäußert und
zugegeben, nachts im Haus seiner Frau gewesen zu sein. Nach einem Streit sei er
hinab in den Heizungskeller gegangen, um sich selbst aufzuhängen. Seine Frau
sei ihm gefolgt und habe ihn an seinem Vorhaben gehindert. Der Angeklagte
wollte daraufhin das Haus verlassen. Um sicherzustellen, dass sie ihm nicht
sofort nachfolge, habe er ihr den Strick um den Hals gelegt und sie
aufgefordert bis 300 zu zählen. Danach sei er gegangen, da habe seine Frau noch
gelebt.
Gegenüber
der SZ bezeichnete der Verteidiger seinen Mandanten als „Eifersuchtstäter“, der
im Affekt gehandelt habe. Darüber hinaus warf er dem vom Gericht bestellten
Gutachter „handwerkliche und methodische Mängel“ bei der Erstellung seines
Gutachtens vor. Nach seiner Einschätzung hätte der Fall mit einem anderen
Sachverständigen anders ausgesehen. Er kündigte an, in Revision zu gehen.