Babybrei-Erpresser schockt eine ganze Region
Schwäbische.de blickt in einer Chronologie zurück.
Vorgeschichte
16. September 2017
Der Verfasser schreibt, er habe vergiftete Lebensmittel in einem Supermarkt abgestellt und droht, er werde weitere Nahrungsmittel vergiften.
Der Täter fordert mehr als zehn Millionen Euro.
17. September 2017
Der Verfasser der E-Mail meint es also ernst. Er hat tatsächlich Gläser mit vergifteter Babynahrung in Friedrichshafener Supermärkte eingeschleust. Später im Prozess vor dem Ravensburger Landgericht wird klar: Ein Glas war mehr als 29 Stunden für Kunden zugänglich.
Jede Portion enthält laut den Ermittlern eine für Säuglinge und Kleinkinder tödliche Dosis Ethylenglycol.
28. September 2017
In der Hoffnung auf Hinweise auf den Erpresser zeigen sie am 28. September auf einer Pressekonferenz in Konstanz Bilder einer Überwachungskamera, die den Mann zeigen, der die vergiftete Babynahrung in den Geschäften in die Regale gestellt hat.
Angst geht um
Was in Friedrichshafen begann, versetzt die Bürger nun bundesweit in Aufruhr.
Lückenlos lassen sich die Waren in den Supermärkten kaum überprüfen.
Wenn einer etwas unbemerkt deponieren wolle, dann sei das kaum zu verhindern, sagt ein Supermarktbesitzer der Schwäbischen Zeitung: „Wir sind ein Supermarkt und kein Hochsicherheitsbereich.“
Fahndung
29. September 2017
Die meisten schreiben oder rufen an, weil sie besorgt sind und wissen wollen, worauf sie beim Einkauf von Lebensmitteln achten sollen.
Aber auch zum Fahndungsvideo gibt es Hinweise:300 Stück. Und die sind zum Teil sehr konkret.
In seiner Wohnung finden die Polizisten eine Flasche mit Ethylenglycol.
Bei dem Mann handele es sich um einen bereits vorbestraften "exzentrischen Einzelgänger", sagt Polizeivizepräsident Uwe Stürmer vom Polizeipräsidium Konstanz. Er habe "psychische Auffälligkeiten" und "Brüchen in seiner Biografie".
Entwarnung gibt die Polizei jedoch noch nicht.
Geständnis
30. September 2017
Wenig später geben die Ermittler Entwarnung: Es sind keine weiteren Gläser im Umlauf.
Prozess
24. Mai 2018
Prozessbeginn ist im Oktober. Sieben Verhandlungstage sind angesetzt.
1. Oktober 2018
8. Oktober 2018
Im Lauf des Prozesses benennt der Mann eine Borderline-Störung als Grund für seine Taten.
Ein Sachverständiger bescheinigt dem Angeklagten eine narzisstische und dissoziale Persönlichkeitsstörung.
Diese Störungen seien aber nicht so stark ausgeprägt, dass daraus eine verminderte Schuldfähigkeit abgeleitet werden könnte.
Urteil
22. Oktober 2018
Er muss zwölf Jahre in Haft.
Impressum
Helena Golz
Texte
Jens Lindenmüller
Fotos
dpa
Videos
Regio TV Bodensee (Selina Ehrenfeld, Alena Ehrlich, Marcus Fey)
Verantwortlich:
Yannick Dillinger
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