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Hexenwahn im Süden

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Hexenverfolgung in Oberschwaben

1484: Die systematische Hexenverfolgung in Europa nimmt ihren Lauf. Sie betrifft auch und gerade das gesamte Bistum Konstanz, das man in etwa mit dem heutigen Gebiet Baden-Württemberg gleichsetzen kann. Mindestens 48 Frauen sterben in dieser Zeit bei lebendigem Leib auf dem Scheiterhaufen.

Was die Menschen in Oberschwaben und am Bodensee dazu gebracht hat, ihre Mitmenschen zu verraten, zu foltern und zu verbrennen, zeigt diese multimediale Reportage.
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Die Hintergründe

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Der Süden Deutschlands gegen Ende des 15. Jahrhunderts: Unwetter ziehen über die  Region zwischen Bodensee und Oberschwaben. Missernte folgt auf Missernte, Menschen und Vieh gehen zu Grunde. Die Lage ist dramatisch.

Die Menschen wissen nicht, dass sie am Rande einer kleinen Eiszeit leben. Die einzige Erklärung für die vielen Unwetter, die ihnen einleuchtet: schwerer Schadzauber, schwarze Magie. Sie glauben, der "Maleficium" zerstöre die Felder.

Ein Schuldiger muss gefunden werden.
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Andreas Schmauder, Museum Humpis-Quartier in Ravensburg

Im Humpis-Quartier Ravensburg hat eine Sonderausstellung an den Hexenwahn in der Region erinnert. Museumsdirektor Andreas Schmauder nennt im Videointerview die fünf Vorwürfe gegen eine "Hexe".

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Mit verschiedenen Methoden versuchen sich die Menschen im Mittelelalter gegen den "Maleficium", den gefürcheten Schadzauber, zu schützen.

Ein Beispiel dafür sind Mardergebisse. Durch die gefletschten Zähne soll es einen Schutz gegen ungewollte Magie und böse Kräfte bieten. Tierschädel, mumifizierte Körper oder Körperteile von verschiedensten Tieren werden unter Türschwellen vergraben, in Räumen angebracht oder auch am Körper getragen.  

Auch verschiedene Pflanzen und Kräuter wie Knoblauch sollen böse Zauber abwehren. Die Kirche beteiligen sich am Verkauf von Amuletten und Abzeichen, die gegen schwarze Magie von Hexen helfen sollen.
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Die Tatorte

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Tatort Ravensburg

Tatorte Wasserburg und Lindau

Tatort Waldsee

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In den 1480er Jahren ist Ravensburg eines der Zentren der Hexenverfolgung im Land, ja sogar in ganz Europa. Allein 1484 werden sechs Frauen Opfer der Hexenjagd. Sie werden im Kerker im Grünen Turm (Foto) festgehalten und gefoltert. Zwei von ihnen, Agnes Bader und Anna Mindelheimer, landen schließlich auf dem Scheiterhaufen an der Mühlbruckkapelle.

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Rund 150 Jahre dauert die Periode der Hexenverfolgung in Waldsee. Zwischen 1490 und 1645 sind mindestens 57 Menschen, also fast 10 Prozent der damaligen Bevölkerung, davon betroffen. 54 von ihnen werden verbrannt. Unter den Opfern sind auch mindestens drei Männer.
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18 Personen werden zwischen 1445 und 1761 in Lindau am Bodensee in sogenannten Hexenprozessen angeklagt. Neun von ihnen werden hingerichtet oder kommen in Haft ums Leben.
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Die Täter

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In Ravensburg findet die erste große systematische Verfolgung von Frauen als Hexen statt. Die Besonderheit ist, dass der päpstliche Inquisitor Heinrich Kramer alias Institoris die Prozesse persönlich führt. Kramer ist vom Papst legitimiert, alle ketzerischen Taten gegen die Kirche zu verfolgen.

Der Inquisitor ruft alle Bürger Ravensburgs dazu auf, verdächtige Frauen zu melden. Sechs Bürgerinnen werden daraufhin denunziert, verhaftet und unter Folter zu den fünf Merkmalen einer Hexe befragt. Schließlich gesteht Agnes Bader die gegen sie erhobenen Vorwürfe und benennt Anna Mindelheimer als Komplizin.

Sie gibt zu, auf der Kuppe, der heutigen Kuppelnau, im Auftrag des Teufels den Schadenzauber an einer Buche angewendet zu haben, der im Anschluss den verheerenden Hagelschlag ausgelöst habe. Beide Frauen sterben auf dem Scheiterhaufen.

Seine Erfahrungen schreibt Kramer im sogenannten "Hexenhammer" auf - ein Buch mit verheerenden Auswirkungen auf die Hexenverfolgung in Europa.



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Andreas Schmauder, Museum Humpis-Quartier, über den Hexenhammer

Andreas Schmauder, Direktor des Humpis-Quartiers Ravensburg, über den "Hexenhammer" von Heinrich Kramer.

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Keineswegs ist die Verfolgung der sogenannten Hexen allein von der wohlhabenden und einflussreichen Oberschicht aus Adel und Klerus initiiert. Vielmehr hat das einfache Volk einen entscheidenden Anteil am Exzess der Hexenjagd, dem allein in Süddeutschland mehr als 9000 Menschen zum Opfer fallen.

Ob Krankheiten, Ernteausfälle oder finanzielle Nöte - nur allzu gern wird ein Sündenbock für Leid und Schmerz gesucht. Die Frauen und wenigen Männer, die der Unterschicht angehören und oftmals mit obskuren Heilkräutern experimentieren, scheinen die einfachsten Schuldigen. Mit verheerenden Folgen.
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Michael Barczyk, Stadtarchivar in Bad Waldsee

Michael Barczyk, Stadtarchivar in Bad Waldsee, spricht sich dafür aus, bei der Schuldfrage stark zu differenzieren. Mitschuldig an den Entwicklungen sei insbesondere auch die Basis.

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Karte von Waldsee aus dem 18. Jahrhundert. Rechts unten ist die Richtstätte verzeichnet.
Karte von Waldsee aus dem 18. Jahrhundert. Rechts unten ist die Richtstätte verzeichnet.
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Draußen, vor den Toren der Stadt, werden die Urteile vollstreckt. Die weit verzweigte oberschwäbische Scharfrichterfamilie Vollmar spielt bei der Hexenverfolgung eine unheilvolle Rolle. Von Waldsee bis nach Pfullendorf, Memmingen und Zürich reicht der Stammbaum der Vollmars.

Eine Henkersfamilie lebt in der Regel recht gut von den Folterungen und Hinrichtungen. Eine Akte aus dem 17. Jahrhundert gibt Aufschluss über den Verdienst des Scharfrichters von Salem. So wird für einen Tag einer Hinrichtung oder Folter 1 Gulden und 30 Kreuzer bezahlt. Wird das Opfer mit dem Schwert gerichtet, gibt es 3 Gulden zusätzlich, für das Rädern gar 6 Gulden.

Ein Pfund Rindfleisch ist zu dieser Zeit bereits für etwa 6 Kreuzer zu haben. 


Karte von Waldsee aus dem 18. Jahrhundert. Rechts unten ist die Richtstätte verzeichnet.
Karte von Waldsee aus dem 18. Jahrhundert. Rechts unten ist die Richtstätte verzeichnet.
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Michael Barczyk, Stadtarchivar in Bad Waldsee

Michael Barczyk, Stadtarchivar in Bad Waldsee, spricht über die Geschichte der Scharfrichter-Familie Vollmar und deren weitere Betätigungsfelder.

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Prozess

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Die Frauen, die verfolgt wurde, standen häufig am unteren Rand der städtischen Gesellschaft: Sie waren oft ledig und lebten ohne Familie in der Stadt, hatten kein Bürgerrecht, verfügten über kein Grundbesitz und hatten Berufe mit schlechtem Ruf.

Oft waren es Nachbarn, die eine Frau verrieten.

Und wie auf dem nebenstehendem Bild stellten sich die Bürger heimliche Hexenversammlungen vor.
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Andreas Schmauder, Museum Humpis-Quartier, über Schauprozesse

Musumsdirektor Andreas Schmauder erklärt, inwieweit die öffentlichen Schauprozesse auch zur Abschreckung anderer Bürger dienen sollten.

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Nach der Anklage werden die der Hexerei beschuldigten Menschen zunächst inhaftiert. Eine gründliche Durchsuchung und Rasur der Beschuldigten soll sicherstellen, dass sie keine Zaubermittel in den Kerker einschleusen. In einem Verhör werden die Beschuldigten zu einem Geständnis gezwungen, denn ohne dieses ist eine Verurteilung nicht möglich.
 
Wer in der gütlichen Befragung nicht gesteht, der wird einer peinlichen Befragung unterzogen. Bedrohung, Einschüchterung, Qualen - mit der Folter, die als letztes Mittel angewandt wird, bricht meist der allerletzte Widerstand. Obwohl unschuldig, legen die meisten Denunzierten ein Geständnis ab.

Doch damit ist in vielen Fällen noch nicht Schluss. Um weitere mögliche "Hexen" zu identifizieren, wird die Tortur vielmals fortgesetzt.

Während bei anderen Straftaten die Folter streng reglementiert ist und sich beispielsweise auf eine Stunde beschränkt, gilt die Hexerei als Ausnahmeverbrechen. Die Beschuldigten werden daher oftmals besonders hart bestraft.  

Erst als sich gegen Ende des 17. Jahrhunderts allmählich aufklärerische Gedanken durchsetzten, gibt es Versuche, der Hexenjagd einen etwas "menschlicheren" Anstrich zu geben. Erster Schritt dazu: Die verfolgten Frauen werden nicht mehr bei lebendigem Leib auf dem Scheiterhaufen verbrannt, sondern zuvor erdrosselt.








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Maria Madlener

Die Originalanklage gegen Maria Madlener. Am 24. Januar 1730 wird sie wegen unehelicher Schwangerschaft verhaftet.
Die Originalanklage gegen Maria Madlener. Am 24. Januar 1730 wird sie wegen unehelicher Schwangerschaft verhaftet.
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Unzucht, Kindsmord, Gotteslästerung - und Hexerei:
Das wird der Lindauer Bürgerin Maria Madlener im Jahr 1730 vorgeworfen. Nach einem halben Jahr Haft und Folter, steht das Urteil: Hinrichtung wegen Hexerei und Gotteslästerung. 

Maria Madlener stirbt im Alter von etwa 30 Jahren im August 1730 als letzte verurteilte Frau in Lindau durch das Schwert.
Die Originalanklage gegen Maria Madlener. Am 24. Januar 1730 wird sie wegen unehelicher Schwangerschaft verhaftet.
Die Originalanklage gegen Maria Madlener. Am 24. Januar 1730 wird sie wegen unehelicher Schwangerschaft verhaftet.
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Ein ähnliches Büßergewand musste auch Maria Madlener in ihrer Haft tragen.
Ein ähnliches Büßergewand musste auch Maria Madlener in ihrer Haft tragen.
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Am 24. Januar 1730 wird die 30-jährige  Dienstmagd verhaftet. Der Vorwurf: uneheliche Schwangerschaft. Nach drei Tagen Verhör im Rathaus gesteht sie, mit verschiedenen Männern ein Verhältnis gehabt  zu haben und schwanger geworden zu sein. Sie habe versucht, das Kind abzutreiben. Als möglichen Kindsvater nennt sie den 20-jährigen Knecht Hans Michael Helmenstorffer, aber auch zwei verheiratete "Ehrmänner". Eine uneheliche Schwangerschaft bedeutet im 18. Jahrhundert Schande und Entlassung. Maria Madlener versucht, die Schwangerschaft abzubrechen. 
    
Der Rat der Stadt wirft ihr außerdem vor, etwa zehn Jahre zuvor schon einmal schwanger gewesen zu sein und dieses Kind umgebracht zu haben. Maria Madlener verstrickt sich in widersprüchlichen Aussagen: Sie kann nicht überzeugend erklären, ob ihr Kind bei der Geburt bereits tot oder noch lebendig gewesen sei. 

Zeugen belasten sie dagegen schwer. Sie sagen aus, Maria Madlener habe das Kind heimlich in einem Gasthaus in Mattenhausen bei Bad Waldsee zur Welt gebracht und im Plumpsklo liegen lassen. Das Kind sei anscheinend gesund gewesen, aber erst einige Tage nach der Geburt erfroren aufgefunden worden. Maria Madlener behauptet dagegen, das Kind sei bereits tot gewesen. Der Rat der Stadt Lindau will ihr nun den Tötungsvorsatz beweisen. Mit allen Mitteln.


Ein ähnliches Büßergewand musste auch Maria Madlener in ihrer Haft tragen.
Ein ähnliches Büßergewand musste auch Maria Madlener in ihrer Haft tragen.
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"Wenn sie keine Hexe wäre, so wäre es unmöglich, daß sie nicht geschryen."

Lindauer Scharfrichter 1730

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Nach wochenlangem Verhör, stets mit dem Vorwurf der Kindstötung, nicht der Hexerei, wird Maria Madlener in das damalige Gefängnis im Diebsturm überführt. Dort wird sie ab Mai 1730 gefoltert. 

Der Scharfrichter führt verschiedene Foltergeräte vor und legt ihr Daumenschrauben an. Als sie nach 15 Minuten Tortur keinen Schmerzenslaut von sich gibt, sind sich die Anwesenden sicher: "Das geht nicht mit rechten Dingen zu"

Maria Madlener wird auf Hexenmale untersucht. Der Scharfrichter behauptet zudem, sie habe beim letzten Verhör seinen linken Fuß verhext, so dass er nicht mehr nach Hause gehen konnte. Maria Madlener gibt die Hexerei nie zu.



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Alle Protokolle der Verhöre, die Beschreibungen der Folter und das Urteil der Stadt, Maria Madlener sei eine Hexe, werden nach Tübingen geschickt. Dort prüfen Rechtswissenschaftler, ob alle Abläufe des Prozesses korrekt waren.

Die Juristen distanzieren sich vom Urteil der Hexerei - 1730, in der Neuzeit, gehen Gelehrte davon aus, dass Hexerei sehr schwer zu beweisen sei. Sie sagen, Maria Madlener werde ja sowieso wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt. 

Sie hatte während der Haft geäußert:

"Ich verlange Gott nicht. Was soll ich dann mit ihm machen? Soll ich ihn in einen Sack stecken?"


Die Stadt hält am Anklagepunkt der Hexerei fest. Der Kindsmord kann ihr nie nachgewiesen werden. Maria Madlener wird wegen Hexerei und Gotteslästerung  im August 1730 zum Tode durch das Schwert verurteilt.


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Anna Brauchle

Abschrift der Urgichte von Anna Brauchle im Stadtarchiv Bad Waldsee
Abschrift der Urgichte von Anna Brauchle im Stadtarchiv Bad Waldsee
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Die Waldseerin Anna Brauchle wird 1605 zum Tod durch den Strang und Verbrennung auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Über Brauchle ist nur wenig bekannt. Ein Lebenslauf ist aus den erhaltenen Dokumenten nicht ablesbar.

Aufschluss geben allerdings die erhaltenen Gerichtsakten. Wie die allermeisten Frauen, die der Hexerei beschuldigt wurden, gehört Brauchle der absoluten gesellschaftlichen Unterschicht an. Zu dieser Zeit gibt es in Waldsee keine Ärzte. Als „Kräuterweiblein“, heute würde man sie wohl Heilpraktikerin nennen, bestreitet Brauchle ihren Lebensunterhalt deshalb mit dem Herstellen von Salben, Pasten und Suppen.

Unter den Waldseer Bürgern ruft das Misstrauen hervor. Gerüchte machen die Runde, dann folgt die Anklage. Aus dem Endurteil, der so genannten Urgichte, lässt sich entnehmen, welcher Verbrechen sich Brauchle schuldig gemacht haben soll: Pakt mit dem Teufel, Verleugnung Gottes, Schadenzauber und das Fliegen durch die Lüfte.
Abschrift der Urgichte von Anna Brauchle im Stadtarchiv Bad Waldsee
Abschrift der Urgichte von Anna Brauchle im Stadtarchiv Bad Waldsee
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Michael Barczyk, Stadtarchivar in Bad Waldsee

Michael Barczyk, Stadtarchivar in Bad Waldsee, spricht über das Schicksal der Anna Brauchle.

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Die Gegner

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Zwar unterstützen weite Teile der Bevölkerung den Hexenwahn. Doch vor allem mit Verbreitung des Buchdrucks können sich immer mehr Gegner der Hexenverfolgung Gehör verschaffen.

Einer der ersten, der sich gegen die Hexenjagd in der frühen Neuzeit wendet, ist Anfang des 16. Jahrhunderts der Universalgelehrte Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim. Er beschäftigt sich umfassend mit Magie und kommt letztlich zu dem Schluss, dass es sich dabei entweder um Betrug oder besondere naturwissenschaftliche Fähigkeiten handeln müsse.

1631 erscheint zunächst anonym das Werk "Cautio Criminalis" des Jesuiten Friedrich Spee, in dem er die Abschaffung der Folter fordert. Er stellt zwar nicht in Frage, dass Menschen mit Unterstützung des Teufels magische Fähigkeiten entfalten könnten. Spee macht jedoch deutlich, dass er mit Folter jeden dazu bringen könnte, einen vermeintlichen Pakt mit dem Teufel zu gestehen. Damit wird er zu einem Wegbereiter für die Abschaffung der Hexenverfolgung.

Bis aber tatsächlich keine Frau mehr fürchten musste, eingekerkert oder auf dem Scheiterhaufen verbrannt zu werden, ging noch einige Zeit ins Land. Mit Regina Kraus wurde im Jahre 1712 in Bad Waldsee die letzte Kinderhexe angeklagt. Das Kapitel Hexenverfolgung in Oberschwaben endete schließlich 1781, als die österreichischen Herrscher nach der Folter auch die Todesstrafe abschafften.

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Andreas Schmauder, Museum Humpis-Quartier

Andreas Schmauder, Museum Humpis-Quartier, spricht über den Kampf der Gegner der Verfolgung.

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Impressum

Idee und Konzeption
Christian SchellenbergerMarlene Gempp

Bilder
Marlene Gempp, Christian Schellenberger, Katrin Neef, Kara Ballarin, Museum Humpis-Quartier, Stadtarchiv Bad Waldsee, dpa

Videos

Christian Schellenberger und Marlene Gempp

Quellen

Museum  Humpis-Quartier, Stadtarchiv Lindau, Stadtarchiv Bad Waldsee, Johannes Dillinger (u.a.): Hexenprozess und Staatsbildung, Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2008 

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