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Der Tag des Ehrenamtes

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Ehrenamtlich anderen Menschen Zeit schenken: aus Mitgefühl, dem Bedürfnis, zu helfen und dem Wunsch, etwas zu ändern.

Das Ehrenamt ist hierzulande weit verbreitet. Jeder Dritte beteiligt sich freiwillig. Die Menschen engagieren sich in vielen Bereichen: im Gemeinderat, als Trainer im Fußballverein, in der Flüchtlingshilfe, als Hausaufgabenbetreuer von Förderschülern oder in der Hospizbegleitung.

Doch warum opfern Menschen neben ihrem Beruf freiwillig ihre Freizeit? Und was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür? Zum Tag des Ehrenamts gibt Daniel Hadrys Antworten auf diese und weitere Fragen.
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Die Grenzen zwischen den Begriffen „Ehrenamt“, „Freiwilligentätigkeit“ oder „bürgerliches Engagement“ sind fließend. Sie bedeuten weitgehend dasselbe.

Die Universität Bonn sieht einige Merkmale im Ehrenamt erfüllt. Ehrenämter sind grundsätzlich freiwillige Tätigkeiten im zwischenmenschlichen Bereich, also bestimmt vom Kontakt von Mensch zu Mensch. Sie werden ohne Besoldung oder Entgelt ausgeübt.

Ehrenamtliche verbinden die eigene Motivation und Fähigkeiten mit dem Bedürfnis anderer. Sie sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und eigenverantwortlich zu arbeiten.

Ehrenamtliche können sich aber auch qualifizieren, weiterbilden und werden professionell begleitet.
Was wissenschaftlich klingt, lässt sich kurz und knapp zusammenfassen:

Ehrenamtliche kümmern sich in einem professionellen Rahmen um andere Menschen.
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Die Bandbreite an ehrenamtlichen Betätigungsfeldern ist riesig. Engagieren können sich Menschen bei den freiwilligen Feuerwehren, in der Kinder- und Jugendarbeit, in Vereinen und sozialen Einrichtungen, im (Pfarr-)Gemeinderat, den Hilfsdiensten und Wohlfahrtsverbänden, im Tierheim, einer Senioreneinrichtung, den Gewerkschaften, bei Organisationen wie Peta, Greenpeace oder WWF.

Ein Ehrenamt ist aber auch zeitbegrenzt möglich: als Spendensammler auf Weihnachtsmärkten oder Jugendfreizeitbetreuer.
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Zunächst sollten sie sich fragen, welche Fähigkeiten sie mitbringen, was sie nicht möchten oder in welchem Bereich die künftigen Ehrenamtlichen sich einbringen möchten.

Deutschlandweit entstehen immer mehr Ehrenamtagenturen, die ihnen dabei helfen. Auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (Bagfa) gibt es eine Übersicht über diese Einrichtungen. Sie ist hier (www.bagfa.de) zu erreichen.

Auch in Ravensburg gibt es eine solche Agentur. Auf der Homepage gibt es mehr Informationen:
http://bit.ly/1TzjK86

Die Aktion Mensch bietet auf ihrer Homepage außerdem einen „Engagement-O-Maten“ an. Er ist hier zu finden.


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Dafür gibt es viele Gründe. Die Sozialpsychologie geht schon lange nicht mehr davon aus, dass Ehrenamtliche rein uneigennützig handeln.

Zwar sind die Motive, die Menschen zum Ehrenamt bewegen, zu allererst soziale und empathische. Pflicht- und Mitgefühl und Hilfsbereitschaft sind die wichtigsten Beweggründe. Anders als in angloamerikanischen Ländern, in denen „Community Services“ eine lange Tradition haben, engagieren sie sich weniger in der eigenen Gemeinde.

Aber auch die Neugier auf neue Erfahrungen, die Erweiterung des eigenen Horizonts, das Sammeln von beruflichen Fähigkeiten oder das Gefühl, etwas Gutes getan zu haben, bringen Menschen zum Ehrenamt.
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Sie sind meistens über die Vereine, Organisationen und Wohlfahrtsverbände versichert. Für Menschen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig werden, gibt es eine Pflichtversicherung. Ob tatsächlich ein Versicherungsschutz besteht, sollte vor Beginn eines Ehrenamts unbedingt geklärt werden.

Einkünfte aus einem Ehrenamt unterliegen der Einkommenssteuerpflicht. Das gilt jedoch nicht, wenn Freiwillige eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und Verpflegung bekommen haben. Alle anderen Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Obwohl die meisten Ehrenämter der Allgemeinheit dienen, gilt: Sie bleiben Privatvergnügen. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten für ein Ehrenamt nicht freistellen. In Baden-Württemberg haben Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit jedoch pro Jahr Anspruch auf bis zu zehn Tage unbezahlten Sonderurlaub.
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Autor
Daniel Hadrys

Fotos
dpa 

Verantwortlich
Yannick Dillinger

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