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Weltnichtrauchertag

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Titel

Bei den indigenen Einwohner Nordamerikas galt Tabak noch als Heilpflanze und Rauchen als heiliges Ritual. Christoph Columbus brachte das Kraut schließlich nach Europa, wo es lange als "chic" und gesellig galt, zusammen zu qualmen oder Tabak zu schnupfen.

Als im 20. Jahrhundert schließlich die schädliche Wirkung des Rauchens zu Tage trat, wurde es zusehends gesetzlich eingeschränkt. Doch wie sieht die Gesetzeslage und die gesellschaftliche Akzeptanz heute aus?
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Gesetzliche Regelung

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Seit 1975 ist in Deutschland Werbung für Tabakerzeugnisse im Radio und Fernsehen verboten. 1999 wurde schließlich auch das Sponsoring von Fernseh- und Rundfunkinhalten durch Tabakhersteller und -vertreiber untersagt.

Davor flimmerten noch Werbesendungen über unsere Bildschirme, die ganze Familien oder Partygäste glücklich vereint bei einer Zigarette zeigten.

Audiovisuelle Werbung ist heute nur noch nach 18 Uhr im Kino erlaubt. Im Print dürfen werbliche Inhalte für Tabakerzeugnisse ausschließlich in Fachzeitschriften für den Tabakhandel abgedruckt werden.

Darüber hinaus hat sich die Tabakindustrie selbst dazu verpflichtet, auf Werbeinhalte zu verzichten, die Kinder und Jugendliche ansprechen könnten. Dazu gehört unter anderem, dass sie keine Models engagieren, die jünger als 30 Jahre aussehen. Auch Plakatwerbung soll, laut dieser Selbstbeschränkung, nicht mehr innerhalb einer Sichtweite von 100 Metern bei Schulen oder Jugendzentren aufgehängt werden.

Das Aktionsbündnis Nichtrauchen fordert anlässlich des diesjährige Nichtrauchertags am 31. Mai, unter dem Motto "Kein Platz für giftige Botschaften. Stoppt Tabakwerbung jetzt!, die weitere Einschränkung von Tabakwerbung in Deutschland.




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Bundesweit ist seit 2007 Rauchen auf Bahnsteigen nur noch in gelb gekennzeichneten Bereichen erlaubt und innerhalb von Nahverkehrszügen und Bussen, komplett verboten. In Baden-Württemberg war das Rauchen im Nahverkehr allerdings schon vorher untersagt. Das Rauchverbot gilt auch für Schulen und öffentliche Gebäude. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, kann mit bis zu 40 Euro Geldbuße rechnen. 

Auch Arbeitnehmer haben seit 2007 das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Raucher hingegen haben keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihnen das Rauchen am Arbeitsplatz oder während ihrer Pausen ermöglicht wird. 
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Das Rauchverbot in Gaststätten ist bundesweit nur teilweise einheitlich geregelt. Wie das Gesetz in Baden-Württemberg aussieht, erklärt der Geschäftsführer der DEHOGA Geschäftsstelle Ravensburg, Bernd Dahringer.

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Deutschland schneidet schlecht ab: Trotz all der getroffenen Maßnahmen in den vergangenen Jahren, belegte Deutschland in einer europäischen Vergleichsstudie den vorletzten Platz. Verglichen wurde 34 europäische Länder anhand von sechs Kategorien: Tabaksteuer, Rauchverbot in der Öffentlichkeit, Verbraucherinformation, Werbeverbote, Warnhinweise und Suchtbehandlungen. 

Anlässlich des Weltnichtrauchertages 2015 kritisierte der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicher-heit, Vytenis Andriukaitis, das laxe Vorgehen Deutschlands im Anti-Tabak-Kampf. Laut ihm gehört die Bundesrepublik zu jenen EU-Ländern, „die nicht den politischen Willen haben, um die Situation zu ändern.“
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Die Lust am Rauchen soll ab Mai 2016 durch Bilder von abgefaulten Zähnen, Raucherlungen und -beinen gemindert werden. Zwei Drittel aller Packungen müssen seit diesem Frühjahr in Deutschland mit abschreckenden Bildern und Warnhinweisen bedeckt sein.

Vor allem jüngeren Einstiegsraucher werden durch die abschreckenden Bilder vom Rauchen abgehalten. Das ergab eine, in der Fachzeitschrift "Tobacco Control", abgedruckte Studie. Kaum eine Wirkung hatten die Bilder jedoch auf Menschen, die bereits regelmäßig rauchen.
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Grafiken

Wie haben sich die Gesetze auf die Zahl der Raucher in Deutschland ausgewirkt?

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Zwischen 1999 und 2013 hat sich die absolute Zahl der Raucher um mehr als 3 Millionen Personen verringert. Das bedeutet, dass innerhalb von 14 Jahren die Anzahl der Raucher in Deutschland um ca. 20 Prozent zurückgegangen ist. 
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Noch deutlicher erkennt man einen Rückgang anhand der konsumierten Zigaretten innerhalb der Bundesrepublik zwischen 1999 und 2015. In dem besagten Zeitraum ging die Zahl der gerauchten Zigaretten um rund 44 Prozent zurück.
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Gesellschaftliche Wahrnehmung

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Der neueste Trend in Sachen Rauchen scheint die E-Zigarette zu sein. Deren gesundheitsschädliche Auswirkungen werden von vielen Personen, im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette, als vergleichsweise gering eingeschätzt. Was aber sagt der Experte zu Substituten wie E-Zigarette, Kaugummi oder Pflaster? Wir haben dazu beim Suchttherapeuten Klaus Martin von der Caritas Bodensee-Oberschwaben nachgefragt:

"Die E-Zigarette ist umstritten und nicht unproblematisch. Noch fehlen die wissenschaftlichen Langzeitstudien. In unseren Entwöhnungsprogrammen empfehlen wir die Schluss-punkt-Methode. Ein allmähliches Ausschleichen ist langfristig wenig erfolgreich. Nikotin-ersatzpräparate wie Kaugummi, Pflaster und ähnliches erleichtern bei starken Rauchern die Entwöhnung. Es ist wissenschaftlich belegt, dass Nikotinpräparate in Verbindung mit verhaltenstherapeu-tischen Programmen mit höherer Wahrscheinlichkeit zur Rauchfreiheit führen."
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Credits

Redaktion
Anna Kratky

Bilder
dpa
Stefan Fuchs

Videos
Youtube
Anna Kratky

Quellen
destatis
Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.

Verantwortlich
Yannick Dillinger

Kontakt
http://schwaebische.de/
Karlstraße 16, 88212 Ravensburg
online@schwaebische.de

Copyright
Schwäbische Zeitung 2016 - alle Rechte vorbehalten
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